![]() | AAP |
Siehe Amtsarchäologisches Paradoxon
![]() | Amtsarchäologisches Paradoxon AAP |
Das weltweit beobachtbare Phänomen, dass Archäologen Handlungen vollziehen, insbesondere auf Gesetzesänderungen hinwirken, deren Folgen archäologieschädlich sind.
![]() | Antike |
Epoche vor dem Mittelalter, also bis etwa 500 n.Chr. Im engeren Sinne seit Einmarsch der Römer in Bayern und damit Beginn der Schriftlichkeit 15 v.Chr., im weiteren Sinne seit Beginn der Metallzeit etwa 2000 v.Chr.
![]() | Archäologieländer |
Der Begriff versteht sich als in Anführungszeiochen gesetzt, denn natürlich kann man in jedem Land Archäologie betreiben. Gemeint sind die Länder der ehemaligen frühen Hochkulturen in Lateinamerika, dem Mittelmeerraum und dem Nahen Osten. Eben jene Länder, in denen die Archäologie im 19. Jhd. ihren Anfang nahm.
![]() | AS |
Abkürzung für Archäologische Staatssammlung, München
![]() | BD |
Bodendenkmal. Bezeichnet im Amtsdeutsch sowohl ein Areal als auch einen Gegenstand von archäologischer Bedeutung. Die Suche nach/auf Bodendenkmälern mit dem Metalldetektor bedarf der Genehmigung der Abteilung Bodendenkmalpflege der Denkmalschutzbehörden. Diese wird in der Regel verweigert. [siehe auch]
![]() | Befund |
Befund: Ein zentraler Begriff in der Archäologie. Im weiteren Wortsinn Sinnzusammenhang zwischen Artefakten und ggf. informationstragenden Erdschichten. Im engeren Wortsinne sind Befunde der unbewegliche Teil eines Denkmals [1]. Gemeint sind also die Erdschichten, in die die Funde eingebettet sind. Legt man durch senkrechte oder waagerechte Schnitte ebene Oberflächen sauber und ohne zu verschmieren frei, sog. Profile oder Plana, so kann man mit Glück anhand von Verfärbungen archäologische Strukturen erkennen. So erscheint z.B. eine verfüllte Grube im Profil etwa wie ein dunkel ausgefülltes ‚U'. Der Verfallsprozess organischer Stoffe färbt das Erdreich dunkel - so bleiben von Leichen, die unter Galgen vergraben wurden, z.T. nur der sogenannte ‚Leichenschatten' übrig - oder die zum Verfüllen benutzte Erde kontrastierte aus anderen Gründen farblich mit dem umgebenden Erdreich. Z.B. weil sie mit Brandschutt vermengt war oder der fruchtbaren Ackerkrume im Gegensatz zum helleren ‚gewachsenen' Boden.
Gerade in der vorgeschichtlichen Holz-Erde-Architektur (der Steinbau kam erst mit den Römern nach Deutschland) ist dies sehr wichtig. Z.B. blieben von den Häusern der Bronzezeit nur noch Reihen von Pfostenlöchern, die man auf einem Planum mit Glück sehen kann (und noch 100x besser mit einem Magnetometer detektieren, da die für den Holzverfall verantwortlichen Mikroorganismen Eisenoxyde beinhalteten).
In Ergänzung der obigen Definition kann man sagen, dass man Befunde auch mit Flüssigklebstoff soweit stabilisieren kann, dass sie transportiert werden können.
Befunde und Funde ergänzen einander. Funde sind bewegliche Objekte, die einst in der Erde lagen. Trennt man Befund und Funde voneinander, so schmälert das die Aussagekraft des Ensembles.
[1] Stefan Winghart: Archäologische Denkmalpflege, Sondengänger und Kunsthandel, S.53, in: Museumskunde Bd. 67/2002 Heft 1 Thema Rechtsschutz und Kulturgut [siehe auch]
![]() | BLFD |
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, das LDA Bayerns [siehe auch]
![]() | Burgstall |
Ort einer ehemaligen Burg, hat im Gegensatz zu einer Ruine kein aufgehendes Mauerwerk. [siehe auch]
![]() | DSchG |
Denkmalschutzgesetz. Regelt u.a. unter welchen Bedingungen Suchen, also auch Metalldetektorsuchen, genehmigungspflichtig sind. Es gibt in jedem deutschen Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz. [siehe auch]
![]() | DAI |
Deutsches Archäologisches Institut. Wenn eine deutsche Institution interessante Grabungen durchführt, dann das DAI. Erste Adresse für Archäologen. Teilweise seit vielen Jahrzehnten Ausgrabungen an hochkarätigsten Orten weltweit, insbesondere im Nahen Osten.
![]() | DIGS |
Organisation mit dem Namen "Deutsche Interessengemeinschaft der Sondengänger". [siehe auch]
![]() | Frühgeschichte |
Zeitraum mit vereinzelt vorhandenen Schriftquellen, die jedoch noch kein lückenloses Bild liefern. Die absoluten Daten hängen wie bei jeder Periode von der betrachteten Region ab; endet in Bayern ca. mit dem 8. bis 12. nachchristlichen Jahrhundert.
![]() | KD |
Kulturdenkmal. Nur eine andere Bezeichnung für Bodendenkmal. Details siehe dort. In manchen deutschen Bundesländern gebräuchlich.
![]() | Kriminalisierungsgebot |
Beschreibt die für alle Amtsarchäologen geltende Verpflichtung, sich in Äußerungen gegenüber Dritten, insbesondere der Presse, auf negative Aspekte der Sondengängerei zu beschränken, insbesondere auf vermeintliche oder tatsächliche Gesetzesverstöße.
![]() | KWKG |
Kriegswaffenkontrollgesetz [siehe auch]
![]() | LDA |
Landesdenkmalamt. Amt, das für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes in dem jeweiligen Bundesland zuständig ist. Entscheidet auch über Genehmigungen für Sondengänger für das Suchen nach Bodendenkmälern. [siehe auch]
![]() | Metalldetektor |
Gerät zum Aufspüren oberflächennaher Metallteile. [siehe auch]
![]() | Mittelalter |
Epoche zwischen Antike und Neuzeit, also etwa von 500 n.Chr. bis 1500 n.Chr..
![]() | Neuzeitlich |
Die Periode nach dem Mittelalter, also ab etwa 1500.
![]() | Nichtschatzregalländer |
Bundesländer ohne Schatzregal. Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. [siehe auch]
![]() | Raubgräber |
Von der Amtsarchäologie ersonnene, despektierliche Bezeichnung für Teilgruppen oder die Gesamtheit der Privatsucher im Allgemeinen und Sondengänger im Besonderen. Der Begriff Raubgräber klingt dramatischer als Schwarzgräber und hat ihn daher abgelöst. Er ist nicht scharf definiert. In der Praxis liegt die Definition irgendwo zwischen "Personen, die mit der Sonde unerlaubt an Orten suchen, wo sie archäologischen Schaden anrichten, und die die Funde hinterher verkaufen" bis zu "Jeder, der eine Sonde hat". Eine Anfrage des Verfassers beim Verband der Landesarchäologen mit der Bitte um Definition blieb unbeantwortet. Im Sinne eines möglichst häufigen Gebrauchs dieses Begriffes in der Öffentlichkeit ist es wohl auch besser, wenn niemand genau weiß, was er eigentlich bedeuten soll.
![]() | Schatzfund-Paragraph §984 BGB |
Dieser Paragraph bildet die rechtliche Grundlage für Schatzfunde in Nichtschatzregalländern. Er lautet
"Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war." [siehe auch]
![]() | Schatzregal |
Paragraph in den Denkmlaschutzgesetzen der meisten deutschen Bundesländer, der historische Funde ab dem Moment der Entdeckung zum Eigentum des Bundeslandes erklärt. [siehe auch]
![]() | Schatzregalländer |
Deutsche Bundesländer, in denen es ein Schatzregal gibt. Alle deutschen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. [siehe auch]
![]() | Strahler |
Ein Strahler ist eine Person, die, insbesondere in den Alpen, nach Mineralien wie z.B. Bergkristall sucht. Diese Art der Suche hat eine jahrhundertelange Tradition. [siehe auch]
![]() | Vorgeschichte |
Zeitraum vor der Schriftlichkeit, endet in Deutschland mit der Ankunft der Römer um Christi Geburt, außerhalb des römischen Machtbereiches entsprechend später.
![]() | WaffG |
Waffengesetz [siehe auch]
![]() | Zeitkapsel |
Eine Zeitkapsel ist ein wie immer geartetes Gefäß - vom Keramikkrug bis zum Schiffswrack - in dem historische Gegenstände die Zeiten überdauert haben. Der Begriff bringt zum Ausdruck, dass die Zeit die enthaltenen Objekte und ihre Lage zueinander nicht oder doch zumindest sehr viel weniger verändert hat, als dies ohne schützende Hülle der Fall gewesen wäre. Der Ausdruck ist begrifflich eng verwandt mit dem archäologischen Fachbegriff des "geschlossenen Fundes". [siehe auch]
(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de