Bodendenkmäler in Deutschland

Wenn staatliche Stellen nicht wollen, dass Privatleute allzu viele Aktivitäten in einem Areal entwickeln, so greifen sie normalerweise zum Denkmal- oder Naturschutz. Das ist wesentlich billiger als z.B. Flächen aufzukaufen und als "archäologische Reservate" etc. auszuweisen.

Unter einem Denkmal stellt man sich normalerweise einen alten Mann auf einem Pferd vor, in Bronze gegossen und von Tauben verziert. Hier geht es um etwas anderes.

Man hat den Begriff des Denkmals auf archäologische und z.T. an der Erdoberfläche gar nicht wahrnehmbare Strukturen erweitert. Der in den Denkmalschutzgesetzen vorkommende, zentrale Begriff Boden- bzw. Kulturdenkmal kann auch unterirdische Strukturen bezeichnen. Der Begriff ist allerdings zweideutig, er kann sowohl Gegenstände („wer nach Bodendenkmälern graben will, braucht…“) als auch Areale („Der Burgstall xy ist ein eingetragenes Bodendenkmal“) bezeichnen.

Römerschanze

Bodendenkmal I Mittelalterlicher, künstlich aufgeschütteter Doppelwall, ca. 10 m hoch. In Bildmitte Rucksack als Größenmaßstab. Die meisten Bodendenkmäler sind oberirdisch weit weniger imposant.

Materialentnahmegrube

Bodendenkmal II Materialgrube an ehemaliger Römerstraße. Lieferte das Material für den Straßendamm. Ähnelt Bombenkrater. Bodendenkmalstatus umstritten.

In Foren und Karten wird Bodendenkmal mit BD abgekürzt, so auch nachfolgend.

In der Sondengängerdiskussion kommt der Begriff sehr häufig vor, da das Graben/Suchen/Nachforschen nach Bodendenkmälern der Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörden bedarf und andernfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Soweit ist das auch recht präzise geregelt. Will man als Bürger dann jedoch wissen, was denn nun genau darunter zu verstehen ist und schlägt man in den Definition des Begriffes in den Denkmalschutzgesetzen nach, so ist man hinterher etwa so schlau wie vorher. Der Begriff ist meist sehr vage definiert, was alle beteiligten Parteien zur Interpretation herausfordert. Die Denkmalschutzbehörden legen ihn extrem weit aus, um möglichst umfangreiche rechtliche Handhabe zu erhalten und erzielen so ein Anzahl der deutschen BDs in Millionenhöhe, Privatsucher legen ihn eher eng aus, um der Genehmigungspflicht zu entgehen. Mehr dazu findet sich in dem Abschnitt „Rechtslage von Sondengängern in Deutschland“ .

Während die Denkmalschutzbehörden schon immer große Kreativität an den Tag legten, wenn es darum ging jeden Maulwurfshügel zum nationalen Archäologieheiligtum zu erklären, schwenken in den letzten Jahren auch Sondengängerorganisationen auf diese Linie ein und machen sich zunehmend amtsarchäologisch-dogmatische Position zu eigen.

Nun weiß ich nicht, welcher Art von Druck oder Rücksichtnahme sich diese Organisationen beugen müssen und will ihr Verhalten daher auch nicht bewerten. Sachlich gesehen jedoch ist es aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Anstatt mich also an der aus meiner Sicht albernen Diskussion zu beteiligen ob ganz Deutschland ein einziges Bodendenkmal ist oder nicht (natürlich nicht), ob man im Wald suchen darf oder nicht (natürlich), will ich nachfolgend einige Informationen zu diesen heiligen Kühen der deutschen Archäologie auflisten. Dabei geht es nicht um Wälder oder Äcker, sondern um die BDs Burgställe, Römerstraßen und Hügelgräber.

Kein deutsches LDA gibt die Genehmigung irgendeinen Burgstall, irgendeinen 100m Abschnitt einer ehemaligen Römerstraße oder irgendein Hügelgrab mit dem Metalldetektor abzusuchen, von Ausnahmefällen wie immer abgesehen. Wie sensitiv sind diese Areale bzw. welcher Schaden wird angerichtet, wenn ein Sondengänger dort sucht?

Damit etwas schützenswert ist, muss es seltene Informationen beinhalten, die, wenn sie verloren gingen, der Wissenschaft bei der Klärung der Vergangenheit fehlen. Das ist der Grundgedanke der Bodendenkmäler, und der ist ja auch durchaus einleuchtend. Auch die meisten Sondengänger sind bereit, reale archäologische Schäden genauso zu vermeiden wie reale wirtschaftliche Schäden, z.B. an Bäumen. Nun hört man nie Klagen von Waldbesitzern in den Medien, sondern immer nur von den Archäologen. Das liegt daran, dass sich die Archäologen, im Gegensatz zu allen anderen beteiligten Interessengruppen, entschlossen haben, derartig extreme Positionen einzunehmen, dass kein Konsens mehr möglich ist. Kein Waldbesitzer verbietet das Verlassen der Wege, weil dadurch vielleicht ein Trieb oder ein Insekt zertreten werden könnte. Oder das Fahrradfahren, weil dadurch die Forstfahrzeuge behindert werden könnten. Die Beeinträchtigung seiner Interessen wäre so minimal, dass er sie dem gesellschaftlichen Miteinander unterordnet wie es tausend andere Interessengruppen in tausend anderen Situationen auch tun. Gesellschaftliche Normalität.

Anders die Amtsarchäologie, die eine Sensibilität an den Tag legt, die sachlich nicht mehr zu verstehen ist, allenfalls noch psychologisch. Mit der Begründung archäologisches Wissen in Denkmalform bewahren zu wollen, versucht sie die Detektorsuche an allen Orten zu verbieten, die irgendwann vielleicht einmal für sie interessant sein könnten. Und das ist fast überall. So sagte mir ein hochrangiger Archäologe, Referatsleiter an einem deutschen LDA, dass „unter Umständen auch Schützenlöcher aus dem 2. Weltkrieg ein Bodendenkmal sein könnten“. (Siehe Artikel "Sondengänger beim BLFD").

Was mag wohl als nächstes „geschützt“ werden? Getränkedosen? Gewiss, heute sind sie nur Müll, aber in 2000 Jahren sieht das vielleicht anders aus. Sollten Schriftquellen vernichtet sein, werden sie die wichtigste archäologische Quelle für den Getränkekonsum im späten 20. Jhd. sein. Wie man wohl ihr schlagartiges Verschwinden aus den Befunden deuten wird? Vermutlich mit einem kultischen Hintergrund. Darauf, dass das Dosenpfand eingeführt wurde, wird man ohne Schriftquellen kaum kommen. Ein selbst für LDAs übertriebenes Beispiel, gewiss, aber es zeigt, dass praktisch alles archäologisch relevant ist bzw. werden kann.

Tatsächlich stellt das BLFD schon seit 2002 keinerlei Suchgenehmigungen in Bayern mehr aus. Pauschal. Njet. Egal, ob Bodendenkmal oder nicht.

Kommen wir nun zu den BD zurück, zu ihrer Seltenheit und wissenschaftlichen Relevanz.

Eine offizielle Gesamtzahl aller Bodendenkmäler in Deutschland gibt es nicht. Die meisten Bundesländer haben die Inventarisierung bisher nicht abgeschlossen. Aber man kann hochrechnen. So bezifferte das LDA Schleswig-Holstein auf seiner alten, nicht mehr online befindlichen Website die Anzahl der in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Bodendenkmälern abwechselnd mit 240.000 und 300.000. Auf der Website von 2007 habe ich keine Zahlenangaben gefunden. Das BLFD gibt 2010 die Anzahl in Bayern mit 42.000 an [1]. Hochgerechnet auf Gesamtdeutschland ergibt dies eine Millionenzahl. Alle Archäologen Deutschlands könnten diese riesige Zahl nicht annähernd erforschen, und wenn sie 1000 Jahre Zeit hätten. Und täglich kommen neue hinzu.

Nun ist das Erforschen aller Denkmäler auch nicht nötig, denn die meisten dieser Bodendenkmäler enthalten keine Information, die man nicht auch in anderen findet bzw. die nicht schon bekannt ist. Wenn hundert Hügelgräber gleich aufgebaut sind, muss man nicht alle untersuchen, es reicht eines. Und vielleicht 100 Jahre später ein zweites, wenn sich die Methoden verbessert haben und neue Technologien zur Verfügung stehen,

Bodendenkmäler sind in der deutschen Realität alles andere als selten, wodurch wiederum die Grundvoraussetzung dafür entfällt, den Zugriff darauf einzuschränken, es zu schützen. Es kam zu einer Inflation von Denkmälern, der Denkmalsbegriff wurde durch Übertreibung entwertet.

Solche riesigen Stückzahlen kommen dadurch zustande, dass man in den letzten Jahrzehnten durch die Luftbildprospektion erkannte, dass es viel mehr historische Orte in Deutschland gibt, als man noch in den 1950er Jahren vermutete. Daruf reagierten die Behörden nicht mit strengeren Auswahlkriterien, mit Priorisierung, sondern steuerten im Sinne eines möglichst großen Machtbereichs auf eine maximale Anzahl von BDs hin.

Nachdem nun gezeigt wurde, dass Bodendenkmäler per se ziemlich häufig sind, möchte ich näher auf die drei vorgenannten Denkmalsgruppen eingehen und auf die Frage, welchen konkreten Schaden ein Sondengänger anrichtet, der auf Ihnen nach Metallobjekten sucht. (Ich nenne es konkreten Schaden, um ihn vom dogmatischen Schaden zu unterscheiden, der die Herzen der Amtsarchäologen immer dann peinigt, wenn ein Nichtarchäologe seinen Spaten in die heilige deutsche Erde, ihre Erde, senkt.)



Konkreter Schaden einer Metalldetektorsuche auf Burgställen, Römerstraßen und Hügelgräber

Burgställe

Burgställe sind Orte ehemaliger Burgen, die heute kein überirdisches Mauerwerk mehr zeigen und sich so von Ruinen unterscheiden.

Burgen waren ein Massenphänomen des Mittelalters. Sie waren so häufig, dass ganze Regionen Europas noch heute nach ihnen heißen, so das Burgenland in Österreich oder Kastilien in Spanien. Auch in Deutschland wimmelte es nur so von Burgen. Die Website burgeninventar.de listete am 21.8.07 21422 Einträge an Burgen und Burgställen. Durch Abgleich mit meinen eigenen Unterlagen habe ich festgestellt, dass man bei burgeninventar.de durchaus sehr solide informiert ist, aber auch nicht alles weiß. Nach dieser Quelle ist also mit einer mittleren fünfstelligen Zahl zu rechnen.

Eine weitere Hochrechnung, basierend auf dem Standardwerk über die Burgen in Oberbayern: Das Werk listet ca. 450 Einträge. Auf Gesamtbayern hochgerechnet bedeutet das eine 4 stellige Zahl, für Gesamtdeutschland wiederum 5 stellig.

Der Autor des erwähnten Standardwerkes, das übrigens schon deswegen nicht im Quellenverzeichnis erscheint, weil es präzise Ortsangaben macht, weist ausdrücklich darauf hin, dass es nur topographisch im Gelände nachweisbare Burgen und Burgställe listet, nicht jedoch die bisher lediglich archivalisch (d.h. nur aus Schriftquellen ) bekannten. Er vermutet, dass deren Zahl noch einmal so hoch ist, wie die 450 gelisteten, und kommt also auf eine Gesamtzahl von 900 alleine für den Regierungsbezirk Oberbayern.

Folgen wir diesem Gedanken, so wird die Zahl der Burgen und Burgställe in Gesamtdeutschland 6 stellig sein. Es gibt Burgställe in Deutschland wie Sand am Meer. Sie waren meist nur unbedeutend, sahen meist keine Angriffe und Belagerungen und dienten in der Neuzeit meist als Steinbruch, wenn sie nicht gar nur Holzkonstruktionen waren.
Wenn ein Sondengänger dort sucht, ist er gewöhnlich nicht der erste, da die genauen Lagen oft schon vor 40 Jahren publiziert wurden, als man noch nichts von Sondengängern ahnte. 1,2,5 oder 10 waren schon vor ihm da. Als Sondengänger erkennt man so etwas, wie z.B. an Eisenschrott auf Baumstümpfen oder offenbar ursprünglich ausgegrabenen Objekten unter der Laubschicht, wie z.B. Hufeisen. Ausgegraben und weggeworfen.
Der Sondengänger findet dort vielleicht einen Armbrustbolzen und ein paar Nägel. Für ihn moderat interessant, für die Wissenschaft nicht. Burgställe sind Allerweltsdenkmäler, und die Metallteile oberen 30 cm enthalten in aller Regel keine Informationen, die sich nur dort finden lassen bzw. die nicht längst bekannt sind. Wohlgemerkt, allgemein gesprochen. Es mag besondere Burgställe geben, die sich durch seltene Merkmale hervorheben und wo das oben Gesagte nicht gilt. Aber die Denkmalschutzbehörden verweigern nicht nur die Suche auf diesen besonderen, sondern auf allen Burgställen.



Römerstraßen

Es gibt tausende oder zehntausende km Trassen von Römerstrassen in Deutschland. Den Römern war Infrastruktur sehr wichtig. Sie bauten hocheffizient und schnell Strassen in einer Qualität, die in Europa bis ins 19. Jhd. hinein nicht mehr erreicht wurde.
Deren Aufbau ist den Archäologen aus zahlreichen Schnitten wohl bekannt. Und er ändert sich nicht alle 100 m. Es gibt nicht die geringste wissenschaftliche Notwendigkeit sie komplett auszugraben. Statt dessen ist es vollkommen ausreichend, ihre Trasse zu kartieren und ihre Konstruktion punktuell, nicht global, zu überprüfen. Wie konstruierten die Römer den Unterbau auf der Schotterebene, wie in Feuchtgebieten, wie an Steilanstiegen im Gebirge usw.. Folglich gibt es nicht die geringste Notwendigkeit die Suche überall zu untersagen. Übrigens bringt die Detektorsuche an Römerstrassen meist eher magere Fundresultate, und die stammen dann auch nicht aus der Römerzeit, sondern belegen die Nutzung bis in die frühe Neuzeit, typischerweise Hufeisen. Wie bei Burgställen handelt es sich bei Römerstrassen um eine reichlich vorhandene Ressource. Entsprechend unkritisch ist die Detektorsuche dort, wenn, wie immer, von seltenen Sonderfällen abgesehen wird.

Hügelgräber

Hügelgräber sind nochmal wiederum heiligere Kühe als die vorgenannten Denkmalsgruppen.
Sind sie selten? Auch nicht wirklich. Ich las von 40.000 in Deutschland, wenn ich auch nicht mehr weiß, wo. Sie stammen aus unterschiedlichen vorgeschichtlichen Perioden, die zusammen etwa 1000 Jahre umfassen. Wenn die Bevölkerungsdichte damals auch viel geringer war als im heutigen Deutschland, so kommen über tausend Jahre doch sehr, sehr viele Bestattungen zusammen.

Sind sie unerforscht? Nein, im Gegenteil. Tatsächlich begann die Archäologie mit der Erforschung von auffälligen Grabmälern durch Privatleute, lange bevor es Denkmalschutzgesetze gab. Der spätere Präsident der USA, Thomas Jefferson, öffnete im 18. Jhd. indianische Grabmäler auf seinem Grundstück und dokumentierte, was er vorfand. Noch gegen Ende des historienbegeisterten 19. Jhd. fuhren deutsche Großstädter mit der Bahn aufs Land, liehen sich beim Bauern Spaten und öffneten eines der vielen Hügelgräber in den Wäldern. Zu allen Zeiten waren auffallende Grabmäler der erste Ort, wo Leute nach historischen Hinterlassenschaften gruben, sei es aus finanziellen, sammlerischen oder archäologischen Interessen.

Dort gab pro Kubikmeter mehr zu finden als überall sonst, ganz zu schweigen von den Äckern oder Wäldern, die heutige Sondengänger absuchen. Dies ist der entscheidende Grund für die überragende Bedeutung der „Quellengattung Gräber“ in der Archäologie bis heute. Noch heute verdankt die Archäologie Grabfunden einen Großteil sowohl ihrer Funde als auch ihrer Kenntnisse. Die meisten, auch späteren, Gräber in Deutschland aus der Zeit, in der Beigaben üblich waren, wurden übrigens von Zeitgenossen geplündert, lange bevor es Sondengänger überhaupt gab. Die Grabbeigaben des bronzezeitlichen Otto Normalverbrauchers waren übrigens eher spärlich.

Heute kennt die Archäologie den prinzipiellen Aufbau dieser Gräber genau.


Quellen und Anmerkungen

[1]

Website BLFD, Stand: 2.2.2010, http://www.blfd.bayern.de/bodendenkmalpflege/index.php

(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de