Fazit zur Reaktion der Behörden

Insgesamt ist die Lage eines Finders eines interessanten Artefakts zwiespältig. Wenn er seinen Fund den staatlichen archäologischen Stellen mitteilt, was er formal müsste und wozu er unter anderen Umständen auch oft bereit wäre, so handelt er damit letztlich meist gegen seine eigenen Interessen, und zwar umso gravierender, je seltener der Fund ist. [15] Es gibt auch unter den Sondengänger den „Dalai Lama“ oder „Mutter Theresa“ Typus, aber der ist, wie überall, selten [29]. Staatliche Stellen, die von möglichst vielen Sondengängern über Funde informiert werden wollen, möchten das vielleicht bei der Wahl ihrer Strategie berücksichtigen.

Nicht alle negativen Rahmenbedingungen haben die archäologischen Institutionen zu verantworten. So ist der 50% Eigentumsanteil [11] des Grundeigentümers an Funden ohne Zutun dieser Stellen im BGB verankert. Andere Regelungen jedoch, insbesondere das Schatzregal mit seinen geradezu verheerenden Auswirkungen auf die Meldebereitschaft der Bürger, haben sie zu verantworten.

Zu dieser Situation trägt das BLFD noch verschärfend bei. Es handelt dabei nicht aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift, sondern aufgrund einer extrem einseitigen, sondengängerfeindlichen Nutzung ihres Ermessensspielraums.

Die AS ist, wie der meldenden Sondengänger, eine Gefangene der Situation, und versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der gesetzlichen Rahmenbedingungen den Sondengängern entgegen zu kommen.

Schwierigkeiten werden nur dem meldenden Sondengänger in den Weg gelegt, wie z.B, demjenigen, der eine Entdeckung publizieren will. Wenn er Funde offiziell verkaufen will, auch an ein Museum, dann erhält er 50% [11], und selbst das nur, wenn sie in einem der wenigen Bundesländer ohne Schatzregal gefunden wurden.

Wer jedoch Funde weder dem Grundeigentümer noch den staatlichen Stellen meldet, kann sie de facto für 100% oder auch viel mehr verkaufen, auch ins Ausland, und unabhängig vom Fundort.

Sammler und Händler zeigen sich dem Sucher oft wesentlich liebenswürdiger als staatliche Stellen, deren Reaktionen wohl nur bei den Masochisten unter den Sondengängern beliebt sein können. Während das Vokabular des BLFD – und allzu vieler anderer LDAs - im Dialog mit Sondengängern auf das Wort „Nein!“ beschränkt zu sein scheint, beherrschen andere Parteien Ausdrücke wie „Ich weiß, dass Sie das nicht beantworten können, aber wo finden Sie immer diese tolle Sachen?“ oder „Genau das habe ich schon lange haben wollen!“ oder den Klassiker „Super, wie viel?“ Diese Liebenswürdigkeit findet ihre Fortsetzung, ja geradezu Vollendung, bei finanziellen Offerten [34] und der im Vergleich zu deutschen staatlichen Stellen nur sehr gering ausgeprägten Neigung eine für den Sucher meist eher unangenehme eigentumsrechtliche Diskussion zu beginnen.

Diese Situation ist das genaue Gegenteil dessen, was im Sinne des archäologischen Erkenntnisfortschritts wünschenswert wäre. Sie begünstigt den Schatzjäger und benachteiligt den Forscher. Durch die Schaffung diese Situation haben die archäologischen Institutionen ihrem Sinn und Auftrag zuwidergehandelt. [13] Wie dem auch sei, die Situation besteht nun einmal und wird sich in den nächsten Jahrzehnten auch nicht ändern. Angesichts dessen verhält sich der Durchschnittssondengänger natürlich so, dass er Freude an der Suche hat, d.h. er meidet die staatlichen Stellen.

Ich hätte hier viel lieber geschrieben, dass jedem Sondengänger die Kontaktaufnahme mit den Behörden nur wärmstens empfohlen werden kann, dass sie nicht so schlimm sind, wie es immer heißt, dass man offene Türen einrennt usw.. Leider sieht die Realität, wie es sich hier ein weiteres mal bestätigt hat, anders aus.

Wie das Beispiel des gemeldeten Urnenfundes zeigt, werden Sondengänger geradezu gedrängt

Schlusswort

Trotz dieser Unzulänglichkeiten ist die Lage des Artefaktsuchers in Deutschland noch relativ gut. Global gesehen ist es durchaus üblich, dass die ohnehin schon sehr schwere Arbeit des Suchers durch bürokratische Hemmnisse noch zusätzlich erschwert wird. In vielen Staaten geschieht dies weitaus massiver als in Deutschland mit seinen meist doch eher unspektakulären Artefakten.

Als ein weiterer, schwacher Trost für den bürokratiegebeutelten Schatzsucher sei als Ausklang dieses Kapitels darauf hingewiesen, dass er eben dieser Bürokratie die Existenz eines weltberühmten, bisher weitgehend ungehobenen Schatzes größten Ausmaßes zu verdanken hat: die Schatzschiffe auf dem Grund der Bucht von Vigo [36]. Diese Suchgelegenheit entstand nur durch die Beamten, d.h. dem entschlossenen Zutodereiten eigentlich sinnvoller Prinzipien. Soweit mir bekannt, wurde das bisher nie öffentlich gewürdigt. Vielen Dank.

(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de