Sondengänger in Sachsen

Im Dezember 2005 wurde die deutsche Internetszene der Sondengänger gehörig aufgeschreckt. Ein Forum musste bekanntgeben, dass es die persönlichen Daten von drei Usern (eMail und IP Adresse) an die Staatsanwaltschaft Dresden herausgeben musste [1]. Diese Personen konnten daher durch die Strafverfolgungsbehörden identifiziert werden. Im weiteren Verlauf erfolgten Hausdurchsuchungen.

Ein Forumsbesucher gab sich als einer der Betroffenen zu erkennen. Er war in der Szene gut bekannt, hatte er doch über Jahre hinweg immer mal wieder gefundene, frühneuzeitliche (16./17. Jhd.) Silbermünzen gezeigt.

Insbesondere hatte er zahlreiche Silbermünzen bei einer ehemaligen Mühle gefunden und den in Sachsen liegenden Fundort sogar benannt. Er hatte die Münzen nicht auf einen Schlag gefunden, sondern über zahlreiche Suchtage hinweg jeweils ein bis zwei Silbermünzen, sowie kleinere Kupfermünzen. Immer wieder zeigte er die neu gefundenen Münzen. Die anderen Sucher waren von so viel Sucherfolg begeistert. Das war etwa 2002 oder 2003.

Mit etwa 2 jähriger Verspätung war das dem LDA Sachsen aufgefallen. In Sachsen gilt nach §25 Abs. 1 des sächsischen Denkmalschutzgesetzes das Schatzregal, d.h. bewegliche Kulturdenkmale ohne nachweisbaren Eigentümer werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Sachsen. Wie in allen deutschen Denkmalschutzgesetzen ist der fundamentale Begriff des Kultur- bzw. Bodendenkmals auch in Sachsen nur sehr vage definiert (§2). Gefordert wird lediglich, dass "...deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, ... Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt." (Anmerkung: Eben diese vage Definierungen öfnen der Willkür der Behörden Tür und Tor und sind ein Kennzeichen für Gesetze, die in der Bevölkerung keine Akzeptanz finden. In England als dem derzeit einzigen Land mit einem halbwegs funktionierenden Meldesystem hat man das erkannt und präzise Definitionen gewählt, die auf objektiv messbaren Eigenschaften und nicht auf subjektiven Bewertungen basieren.)

Nun kann man darüber streiten, was für Funde diese sächsische Definition erfüllen. Die genannten Münzen taten es objektiv kaum. Man kann sie in jedem Münzgeschäft kaufen. Außerdem ist ihre Erhaltung auch durch Privatbesitz nicht gefährdet. Dennoch sah sich, soweit mir bekannt, das LDA Sachsen als rechtmäßige Eigentümerin der Funde, stellte Strafantrag und ließ die Funde von den Strafverfolgungsbehörden heranschaffen. Bei dem Sucher und, nach Presseveröffentlichungen, auch bei anderen Mitgliedern seiner Familie kam es zur Hausdurchsuchung.

Eine Auswahl der bei dem Sucher konfiszierten Gegenstände wurde später auf der Webpräsenz des LDA Sachsen veröffentlicht. Es handelte sich zumeist um eher gewöhnliche Funde wie z.B. eine Bauernglocke. Im Begleittext war dennoch von historisch wertvollen Gegenständen die Rede.

In der Sucherszene gilt das LDA Sachsen seitdem als eine Behörde, die die Gesetze recht eigenwillig interpretiert und, auch in anderen Fällen, Sucher wegen eher banaler Funde mit Ermittlungsverfahren überzieht. Da das LDA Sachsen selber davon praktisch nichts hat, wird als Motivation die Freude am Schikanieren angenommen. Sächsischer Sucher haben das seitdem beim Schreiben von weiteren Beiträgen in den Internetforen berücksichtigt.

Dem Vernehmen nach kam es für erwähnten Münzfinder nicht zu einem Prozess. Die Parteien vergleichten sich.

Alles dies ereignete sich in der Amtszeit von Frau Dr. Oexle als Leiterin des LDA Sachsen. Im September 2006 gab Frau Dr. Oexle nach einem verlorenen Mobbing Prozess auf eigenen Wunsch [2] ihr Amt an einen Nachfolger, Herrn Westphalen, ab. Ob sich dadurch die Maßstäbe das LDA Sachsen, wann denn nun Anzeige wegen Verheimlichung von Funden deren "Erhaltung im im öffentlichen Interesse liegt“ zu erstatten ist, geändert haben, ist nicht bekannt.









[1] http://www.sucherforum.de/smf/index.php/topic,14986.0.html
[2] http://www.archsax.sachsen.de/Themenportal/1313.htm






(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de