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Diese Website bietet sehr umfangreiches Material. Da geht leicht der Überblick verloren. Dies ist eine Zusammenfassung. Wer auf dieser Website nur eine einzige Seite lesen will, sollte diese hier nehmen und hat es dann nach 15 Minuten hinter sich. Allerdings ist hier nur Platz für Behauptungen. Begründungen und Belege dafür finden sich in den Artikeln.

Inhaltsverzeichnis

Zielgruppen

Diese Website richtet sich an zwei Personengruppen:

Erstens an Leute, die selber suchen gehen wollen und sich vor allem fragen, was erlaubt ist und was nicht. Man liest sich zuerst das Gesetz durch und ist danach etwa so schlau wie vorher, weil alles so vage formuliert ist. Also fragt man bei der Denkmalschutzbehörde nach, die einem aber - nach meiner Erfahrung einmalig in der deutschen Behördenlandschaft - sehr viel von Verboten erzählt, von denen sich in den Gesetzen merkwürdigerweise keine Spur findet ("Jede Metalldetektorsuche bedarf einer amtlichen Genehmigung", "Die Suche im Wald ist verboten" etc.) . Also sucht man im Internet, was aber auch nichts bringt, weil jeder etwas anderes - und viele am liebsten etwas Gruseliges - erzählt.

Neulingen möchte ich Mut machen. Die Botschaft lautet, dass niemand, der neugierig auf Geschichte oder ein Entdeckertyp ist, aus rechtlichen Gründen auf das Sondengehen verzichten muss. Es gibt Einschränkungen, sinnvolle und andere, aber kein allgemeines Verbot. Jeder darf einen Metalldetektor benutzen. Und die Archäologie ist wie alle Wissenschaften frei, d.h. jederman zugänglich und eben kein Monopol der winzigen Gruppe der Berufsarchäologen. Egal was die Denkmalschützer versuchen.

Für mich hatte die Rechtslage immer fundamentale Bedeutung. Bevor man Fragen wie die Auswahl des Detektors oder des Suchgebiets oder der Fundreinigung bespricht, sollte man zur Rechtslage sprechen. Da das Thema viel schwieriger zu behandeln ist als die zuvor genannten, wird es von vielen Autoren komplett ausgespart. Wäre dies ein Buch, so würde ich es als das erste Buch in der Bibliothek des Suchers vorschlagen.

Meine ersten Anträge stellte ich, als ich noch keinen Detektor hatte. Seit Beginn meiner Suchtätigkeit im Jahr 2000 riss der Kontakt zu den Denkmalschutzbehörden nie ab. Die Rechtslage wird hier so detailliert wiedergegeben, wie es möglich und sinnvoll ist. Mit all ihren Widersprüchen und Unklarheiten. Immer mit dem Ziel zu erklären, welche Kooperationen machbar sind, ohne den Interessen des Suchers zu sehr zu schaden. Denn meist führt eine Meldung zum ersatzlosen Totalverlust von Funden, Befunden und Fundgebieten, was für jeden Sucher und Hobbyforscher die denkbar größte persönliche Tragödie ist. Hier wird nichts empfohlen, was dem Sucher schadet oder was ich selber nicht machen würde und in der Regel auch schon getan habe. Mir persönlich wäre es auch viel lieber, wenn ich im Bereich des Denkmalschutzes genauso wie im Bereich des Waffenrechts zur Meldung ermuntern könnte, gerade auch der Archäologie wegen, aber die Haltung der Denkmalschützer macht das nun einmal unmöglich. Das ist auch deswegen besonders bitter, weil durch den technischen Fortschritt dem heutigen Heimatforscher Möglichkeiten zur Verfügung stehen, von denen man vor 30 Jahren nur träumen konnte.

Diese kooperationsorientierte Motivation gilt nicht für alle, die sich zur Rechtslage äußern. Je nach Interessenlage kann derselbe Autor dieselbe Rechtslage sowohl er- als auch entmutigend schildern ohne etwas sachlich Falsches zu sagen. So sagen die sehr wenigen ehrenamtliche Sucher öffentlich meist genau das, was ihr Amt sagt, also etwas Entmutigendes. Das ist aus ihrer Interessenlage heraus auch verständlich. Aber der Versuch, Leute ohne Anreize, sondern nur mit gesetzlichen Verboten zu einer - sehr einseitigen - "Zusammenarbeit" zu zwingen, hat in der Geschichte der Suche nie geklappt und funktioniert auch im Deutschland von heute nicht.

Für Neulinge nachfolgend zwei Fakten als Ermunterung:
a) Die hier geschilderte Problematik gibt es unverändert seit es Sondengänger in Deutschland gibt, also seit gut 30 Jahren. Eine ganze Generation von Sondengängern hat also einen Weg gefunden, damit umzugehen. Und die hatten am Anfang nicht die Informationen, die hier stehen. Sie sollten es also erst recht hinkriegen.
b) Ein wichtiger Grund dafür, dass bis heute keine Sondengängerorganisation gegründet wurde, ist der, dass viele erfahrene Sondengänger mit der bestehenden Situation zurfrieden sind und von einer Gründung eine Verschlechterung befürchten. Die Lage ist also gar nicht so schlecht...

Zweitens richtet sich diese Darstellung an Leute, die an übergeordneten Gesichtspunkten interessiert sind wie "Welche Interessengruppen gibt es?", "Welche Interessen haben sie?", "Welche Machtmittel haben sie, ihre Interessen durchzusetzen?", "Welche Gesamtsituation resultiert aus dem Spiel der Kräfte?", "Warum hat der Einfluss der Archäologen auf den Gesetzgeber mehr archäologischen Schaden angerichtet als die stets mantraartig beschworenen bösen Raubgräber?, "Gibt es Länder, in denen Leute ihre Funde melden und wenn ja, was hat man dort anders gemacht?" usw. . Unter anderem betrachtet sich diese Website als ungefragter Ratgeber der Parlamente dieser Welt.


Autor

Was qualifiziert den Autor, sich zu diesem Thema zu äußern? Hauptsächlich persönliche Erfahrungen, aber auch viel Lesen.

Ich suche seit dem Jahr 2000. Am Anfang sagten mir die Denkmalschützer, dass ich überall ihre Erlaubnis bräuchte und dass das Suchen im Wald nicht ginge. Ich las mir selber das Gesetz durch, stellte fest, das beides nicht stimmte, suchte ohne Erlaubnis der Behörden und hauptsächlich im Wald, meldete den Behörden meine Suchergebnisse und veröffentlichte sie haarklein im Netz , z.B. auf sondengaenger.eu . Mit einem Bild von mir und meiner vollen Adresse. Nicht versteckt hinter Internetpseudonymen und nicht mit verpixeltem Gesicht. Das hätte ich mich bei keiner anderen Behörde getraut, aber in der abgeschotteten und manchmal bizarren Parallelwelt der Denkmalschützer ist vieles anders als überall sonst.

Und? Was passierte dann? Entstand das Manuskript für diese Website bei Wasser und Brot in einer fensterlosen Zelle tief unter einem Denkmalschutzamt, an die Wände gekritzelt mit einem Bleistiftstummel, den mir ein mitleidiger Wärter überließ? Nein. Gar nichts passierte. Das lag hauptsächlich daran, dass die Rechtslage nicht so restriktiv ist wie seitens der Behörden oft behauptet. Es lag aber auch daran, auch das muss gesagt werden, dass "die Dinge nicht so heiß gegessen werden, wie sie gekocht werden", d.h. dass die Behörden hätten mir in Ausnahmefällen nach meiner Meldung durchaus Ärger machen können, taten es aber nicht. Dennoch sind sie in Bezug auf Sondengänger viel mehr auf Krawall gebürstet als jede andere Personengruppe.

Meine Strategie war immer eine ausgewogene Mischung von Diskretion einerseits und dem Suchen von Kooperation trotz Einschränkungen und Kompromissen andererseits. Im Laufe der Jahre sprach ich mit zahlreichen Behördenvertretern auf Sachbearbeitungs- und Leitungsebene. Mit Denkmal- und Forstamt und, bezüglich Funden von Schusswaffen, mit Waffenhändlern, Büchsenmachern, Beschussamt, Landratsamt, BKA und Wirtschaftsministerium (Kriegswaffen). Mit Historikern, Grundeigentümern, Landwirten und Museumsleuten. Mit allen konnte man zu Kooperationen kommen, nur (fast) nicht mit den Denkmalschützern. Tatsächlich ist die Meldung einer gefunden Schusswaffe aus dem 2. Weltkrieg in Deutschland unproblematischer als die eines antiken Grabes, wenn man von seinem Fund auch was haben will. Dennoch ergab sich auch mit den Denkmalschützern mit den Jahren ein Modus Vivendi.

In ihren Stellungnahmen zu Sondengängern schildern die Denkmalschützer einen Konflikt zwischen sich und Leuten, die primär aus finanziellen Gründen suchen. Dieser Konflikt existiert, ist aber in Europa statistisch bedeutungslos, weil die hiesigen Artefakte einen viel zu geringen finanziellen Wert haben. In Wirklichkeit verläuft die Frontlinie dieses Konfliktes zwischen den Denkmalschützern und den neugierigen Seelen, den Wissbegierigen, den Freidenkern und Privatforschern. Alexander von Humboldt würde heute in Bayern keine Sucherlaubnis für eine Detektorsuche erhalten - und hätte trotzdem geforscht.

Einige meiner ältesten und wertvollsten Funde stehen heute in einem Museum. Obwohl ich sie de facto auch für mich hätte behalten können. Ich liebe die Archäologie und die Geschichte(n) ihrer Pioniere. Von Anfang an habe ich Fundkarten gezeichnet. Nicht, weil es rechtlich vorgeschrieben war (war es nicht) oder weil es mir bei den Denkmalschützern Vorteile brachte (tat es nicht). Sondern um zu verhindern, dass durch das Ausgraben die Lageinformation verloren ging. Und damit das, was die Funde über die Ereignisse aussagen, die dort einst stattfanden.

Ich suche nicht nur nach Artefakten, sondern auch nach nichtarchäologischen Objekten und auch außerhalb von Deutschland. Auch daher habe ich Vergleichsmöglichkeiten. Ich suchte in den einsamsten Gegenden Europas, wochenlang von morgens bis abends, in einem Kombi schlafend, mit einem Stromaggregat zum Aufladen der Batterien, mit 60 Konservendosen und 160 Litern deutschen Leitungswassers. Und wurde fündig. Obwohl diese Objekte viel seltener waren als Artefakte, war das Genehmigungs- und Meldebrimborium viel geringer. Eine Zusammenarbeit mit staatlichen Forschungsinstitutionen war dort problemlos möglich und fand auch statt. Es gab kein Geschrei von wegen "Plünderung des kulturellen Erbes" oder was eben so die üblichen Phrasen sind. Sondern Uni-Forscher und staatliche Grundeigentümer bedankten sich für die Fundmeldungen. Zufällig fand ich dabei leider auch ein geheimnisvolles archäologisches Objekt, das weitab aller modernen Siedlungen unter einem von Menschen errichteten Steinparkett verborgen lag. Es war - wie in der Archäologie üblich - unscheinbar und die meisten hätten es nicht gemeldet. Selbst die dortigen Archäologen konnten es nicht identifizieren, wollten es aber gleichwohl für ihr Museum und erhielten es auch. Nachdem ich Fundsituation und Objekt den Denkmalschutzbehörden mit Fotos, Nordpfeil, Maßstab, GPS-Koordinaten, unter Vermeidung aller weiteren Bodeneingriffe, unter Deponierung einer Konservendose zwecks einfacher Auffindbarkeit mit Detektor, kurzum: perfekt, gemeldet hatte, bekam ich nichts als Ärger. Und zwar massiv. Verglichen damit sind die bayerischen Denkmalschützer geradezu umgänglich. So sind die Unterschiede zwischen Geologie und Archäologie, aber auch zwischen Denkmalschützern und Denkmalschützern.

Deshalb erachte ich die archäologische Welt als dogmatisch: Die Restriktionen gelten nach Auffassung der Denkmalschützer nicht nur für Seltenes und wissenschaftlich Wertvolles, sondern wurden in einem schleichenden, inoffiziellen, zumeist nicht in den Gesetzen verankerten Prozess auf alles Mögliche ausgeweitet, bis hin zu massenhaft vorhandenen, prinzipiell längst erforschten Arealen und Objekten von minimalem wissenschaftlichen Wert. Dieser Vorgang wurde schon vor Jahrzehnten vollzogen. Jeder heute im Beruf stehende Archäologe, jeder heute aktive Sondengänger wurde in die Situation hineingeboren.

Die meisten Handlungen von Artefaktsuchern und -findern spiegeln eine Haltung der stillen Rebellion wieder. Die ist eine Folge davon, dass sie das Gefühl haben, verhöhnt bis legal betrogen zu werden, wenn sie etwas melden. Nichtmeldung wurde so für die meisten geradezu eine Frage der Selbstachtung. Diese Situation hätte nie herbeigeführt werden dürfen. Dass es doch passierte, zeigt, wie erstaunlich gering der Stellenwert der Archäologie bei den Denkmalschützern und staatlichen Stellen ist. Im Gegensatz zu den offiziellen Lippenbekenntnissen.

Neben meinen eigenen Erfahrungen verfolge ich seit Jahren die Berichterstattung in den Medien und lese ich die einschlägige Literatur, auch die englische, auch die historische. Ergänzt wurde das Bild durch Zuschriften von Lesern, die ähnliche Erfahrungen machten.

Diese Website ist das Destillat all dieser Jahre.



Situation

Anliegen

Zusammenfassung

Sondengänger sind die Personengruppe mit dem weitaus größten archäologischen Entdeckungspotenzial. Sie absolvieren an jedem Tag mehr Suchstunden als die Archäologen im ganzen Jahr.

In Folge einer sondengängerfreundlichen Gesetzgebung eilen Länder wie England von einer archäologischen Sensation zur nächsten.

Die deutsche Amtsarchäologie, besorgt um ihr Grabungsmonopol, geht den umgekehrten Weg. Mit Gesetzen wie dem Schatzregal zwingt sie Sondengänger wie Zufallsfinder und Grundeigentümer de facto über ihre Funde Stillschweigen zu wahren. Dies trägt dazu bei, dass der archäologische Kenntnisstand in Deutschland, gemessen am Bruttosozialprodukt und dem guten Ausbildungsstand der Archäologen, in den meisten Landkreisen geradezu jämmerlich gering ist und nahezu stagniert. Die Situation besteht weltweit und hat historische Gründe, siehe Artikel "Weltweite historische Entwicklung in der Archäologie".

Es stellt sich die Frage, wie lange man den dogmatischen Kräften innerhalb der deutschen Archäologie noch gestatten sollte, die Erforschung unserer Vergangenheit, die doch eigentlich ihr Hauptanliegen sein sollte, so schwerwiegend zu behindern. Mögen die auf dieser Website vorgebrachten Argumente auch von denen beachtet werden, die die Macht haben, insbesondere die Eigentumsgesetze wie das Schatzregal so zu verändern, dass Meldung keine Selbstbeschädigung mehr darstellt. Denn der Wunsch von Funden und Entdeckungen zu berichten ist prinzipiell vorhanden.

Nachtrag 17.5.10

Abschnitt "Historische Entwicklung" zu den Rollen von Privatpersonen und staatlicher Stellen in der Archäologie in den eigenständigen Artikel "Weltweite historische Entwicklung in der Archäologie" ausgelagert.

Nachtrag 27.4.10

Abschnitt "Hintergrund: Weltweite und historische Betrachtung" hinzugefügt.

(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de