Abkürzungen

LDA ist die Abkürzung für Landesdenkmalsamt. Deren Abteilung Bodendenkmalpflege ist für die Vergabe von Suchgenehmigungen zuständig. Das LDA Bayern trägt auch die Abkürzung BLFD für Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege.

LDAs und Sondengänger

Nachfolgend sind einige LDA und ihre Haltung in der Sondengängerfrage aufgeführt.

Es sei hier nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht jede Detektorsuche der Genehmigung bedarf. Siehe Rechtslage. Die meisten Detektorsuchen sind auch ohne Genehmigung legal. Die Handhabe der Denkmalschutzbehörden ist auf Denkmäler beschränkt, im Fall der Sondengänger auf Bodendenkmäler.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden pauschal keine Genehmigungen erteilt und damit die Rechtslage eher eigenwillig interpretiert. Unter seinem in 2008 pensionierten Oberarchäologen (Fachbegriff: Landeskonservator) Dr. Jörg Biel wurde das Bundesland zum Mutterland der Hardliner in der Sondengängerfrage innerhalb der Denkmalpflege.

Sachsen

In Sachsen wurden Sondengänger unter der inzwischen nach einem verlorenen Mobbing-Prozess freiwillig aus dem Amt geschiedenen Leiterin Dr. Oexle Sondengänger wegen belangloser, im Internet gezeigter Funde angezeigt. In der Wahrnehmung der Sondengänger handelte es sich dabei um reine Schikane, von der auch das LDA Sachsen kaum profitierte. Zur Verurteilungen kam es nach meinem Wissen in keinem einzigen Fall, aber eine Hausdurchsuchung ist für den Betroffenen unangenehm genug. Siehe „Der Fall Sachsen

Schleswig-Holstein

Beim LDA Schleswig-Holstein, lange Zeit in Sondengängerfragen eher unauffällig, kam es 2005 zu einem ungewöhnlichen Vorfall, der Einblicke in die Art und Weise erlaubt, wie man dort Sondengänger im Allgemeinen sieht. Auslöser war eine pietätlose Bemerkung eines Sondengängers in einem Forum, der den Unfalltod eines österreichischen Archäologen kommentierte, der bei einer Ausgrabung verschüttet worden war. Der Kommentar des Sondengängers wurde in der Szene einhellig missbilligt, er entschuldigte sich öffentlich und zog die Bemerkung zurück.

Man hatte diese Bemerkung jedoch im LDA Schleswig-Holstein gelesen und der offiziellen Website des Amtes den Menupunkt „Das Letzte“ hinzugefügt, auf der man seinen Standpunkt nicht nur zu diesem einen Sondengänger, sondern zu der deutschen Sondengängerszene im Allgemeinen bzw. zu den Besuchern eines bestimmten Internet Sondengängerforums Ausdruck verlieh. Diese wurden mit „Gesindel“ und „miese Bande“ tituliert; auf der offiziellen Website einer deutschen Behörde ein bislang beispielloser Vorgang. So kritikwürdig die erwähnte Äußerung eines einzelner Sondengänger auch gewesen sein mag, so inakzeptabel ist die Verallgemeinerung durch ein LDA.

Das so angesprochene Forum stellte Strafantrag, das LDA Schleswig-Holstein entfernte die Seiten, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, da mit der Löschung der Seite der Rechtsfrieden wieder hergestellt sei. [1] Interessant war an diesem Vorgang, dass er schlaglichtartig die Einstellung zumindest des verantwortlichen Mitarbeiters des LDA Schleswig-Holstein zu der Personengruppe der Sondengänger offenbarte.

Auf einer weiteren, inzwischen (8/2007) nicht mehr online befindlichen Seite seiner Webpräsenz, demonstrierte das LDA Schleswig-Holstein die Statuierung eines Exempels. Wegen unerlaubter Detektorsuche auf einer Burgruine bzw. einem Burgstall wurden Sondengänger zu der ungewöhnlich hohen Geldbuße von 1500 Euro verdonnert. Dies publizierte das LDA „für interessierte Kreise“ unter Schwärzung der Namen der Betroffenen.

Dies wiederum führte in einem mittlerweile geschlossenen, der Amtsarchäologie nahe stehenden Forum zu einem regelrechten Jubelfest. Anscheinend wertete man es dort als Sieg der Archäologie.

Ob die geforderte hohe Geldstrafe letztendlich bezahlt wurde oder im Rahmen weiterer Prüfungen reduziert wurde, ist nicht öffentlich bekannt. Ihre ungewöhnliche Höhe wurde mit der besonderen Bedeutung des Burgstalles begründet. Der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung ist ohne eigene Prüfung nicht zu ermitteln, Schäden durch Sondengänger werden seitens der Behörden gerne übertrieben dargestellt. Burgställe sind in Deutschland allgemein gesprochen sehr häufig.

Für interessierte Kreise allemal interessant war die Information, dass die Bestrafung der Leute nur möglich war weil sie a) ihren Wagen in unmittelbarer Nähe parkten und b) selber die Suche (kein Graben, kein Finden) zugaben. Wer also auf solchen Arealen sucht, wird spätestens daraus Folgerungen für sein eigenes Verhalten abgeleitet haben.

In den letzten Jahren kam es im LDA Schleswig-Holstein zu einem Führungswechsel. Heute (2007) arbeitet das Amt mit einer Gruppe von Sondengängern zusammen und beauftragt sie mit Prospektionen. Ein Funktionär der Sondengängerorganisation DIGS steht dem LDA Schleswig-Holstein nahe.

Bayern

In Bayern beim BLFD trat am 1.1.2002 mit Herrn Dr. Sommer ein neuer Leiter der Abteilung Bodendenkmalpflege den Dienst an. Herr Dr. Sommer kommt aus dem Heimatland der Sondengänger-Hardliner, Baden-Württemberg, und bemüht sich seit seinem Amtsantritt die dortigen Verhältnisse auch in Bayern einzuführen. Er lehnt die private Metallsuche in Bausch und Bogen ab. Suchgenehmigungen werden in einer höchst eigenwilligen Interpretation der Rechtslage praktisch pauschal verweigert (vgl. Mythos-Uteil in Hessen), die Einführung des Schatzregals nach besten Kräften betrieben, Fundmeldungen von Sondengängern nicht in die offizielle Fundstatistik aufgenommen. Sein Versuch, das Schatzregal in Bayern einzuführen, scheiterte. Unter Herrn Dr. Sommer wurde Bayern deutschlandweit führend in der Sondengängerabschreckung. Da es in Bayern kein Schatzregal gibt, wären die Voraussetzungen für eine Meldung von Funden noch relativ gut gewesen.
Siehe auch "Sondengänger beim BLFD" und "Genehmigungspraxis beim BLFD".

Hessen

In Hessen probierte man bis zum Jahr 2000, was Bayern ab 2002 praktizierte und praktiziert, nämlich das sehr weitreichende, geradezu pauschale Ablehnen von Suchgenehmigungen. Das ging solange gut, bis jemand auf die Idee kam, diese Praxis gerichtlich prüfen zu lassen. Danach war in Hessen damit Schluss.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verfügte am 3. Mai 2000 im sog. Mythos-Urteil (benannt nach dem Kläger, dem Geschichtsverein Mythos e.V.), dass das LDA Hessen bei zukünftigen Entscheidungen die Rechte des Bürgers angemessen zu berücksichtigen habe. Es schrieb wörtlich „Die Behörde wird sich insgesamt aus dem behaglichen Areal, in dem sie bislang auf dem Gebiete der Archäologie von der Öffentlichkeit völlig ungestört arbeiten konnte, herausbewegen müssen".

Das LDA Hessen wurde dazu verurteilt, über den Suchantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu entscheiden. Der Kläger - und viele andere nach ihm - erhielt daraufhin eine Sucherlaubnis. Aber natürlich zwingen Urteile nur, sie überzeugen nicht. Restriktionen wurden dadurch nur soweit beendet, wie es unbedingt sein musste. So genehmigt das LDA Hessen i.d.R. keine Suchen im Wald. Das ist eine Interpretation des Gesetzes durch die Behörde, nicht Teil des Gesetzes selber. Dort wird der Wald mit keinem Wort erwähnt. Dieses Vorgehen ist typisch.

Sachsen-Anhalt

Das LDA Sachsen-Anhalt trat insbesondere in Zusammenhang mit der Himmelscheibe von Nebra in das Licht der Öffentlichkeit. Die Regel, wonach leitende Amtsarchäologen sich meist recht weltfremd verhalten, findet im Leiter Dr. Meller, aus Bayern stammend, ihre Ausnahme. Er agierte ungewöhnlich lebenstüchtig und konnte damit seinem LDA und seiner Karriere sehr dienlich sein. Spektakulär die Ereignisse um die Übergabe der Himmelscheibe in einem Schweizer Hotel, aber auch in den damit verbundenen urheberrechtlichen Fragen bewies das LDA Sachsen-Anhalt Unternehmergeist.

Die Konfiszierung der Himmelsscheibe war rechtlich einwandfrei, siehe „Schatzregal“ . Moralisch gesehen wurden die Finder ersatzlos um die Früchte ihrer Arbeit gebracht und wer diese gering schätzt, kann ja mal versuchen selber eine Himmelscheibe zu finden.

Wenn der Name Dr. Meller heute und noch in 20 Jahren Freunden der deutschen Archäologie ein Begriff ist, wenn die Himmelsscheibe mehr Titelseiten zierte und öffentliche Aufmerksamkeit erregte als jedes andere jemals in Deutschland gefundene Artefakt, wenn es für das LDA Sachsen-Anhalt und die gesamte deutsche Archäologie massive Vorteile regnete, so nur durch den Fund von Henry Westphal und Mario Renner. Sie haben das Wesentliche geleistet und erhielten eine Verurteilung. Die Amtsarchäologie trug ein wenig wissenschaftliches Handwerk bei - hier war Deuten unendlich einfacher als Finden - und erntete Ruhm und Besitz.

Einen Fund mit derartiger Außen- und Breitenwirkung ist der gesamten deutschen Amtsarchäologie in 100 Jahren nicht gelungen. Das wird offiziell üblicherweise totgeschwiegen - man spricht lieber über formaljuristische Aspekte der Bergung - und soll hier deshalb umso ausdrücklicher gewürdigt werden.

Quellen

[1] http://www.zeit-geschichte.de/Forum/showthread.php?t=13489

(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de