Archäologen, Denkmalschützer und Sondengänger


Archäologen in Deutschland arbeiten fast immer für staatliche Einrichtungen, entweder für universitäre Forschungseinrichtungen oder für die Denkmalschutzbehörden. In diesem Artikel geht es primär um die Denkmalpfleger, also die Mitarbeiter in den Abteilungen der sog. Bodendenkmalpflege innerhalb der Denkmalschutzbehörden, denn diese sind für das Erteilen von Suchgenehmigungen, sofern sie überhaupt benötigt werden, zuständig. Zugleich sind sie auch die Personengruppe, die den Sondengängern besonders ablehnend gegenübersteht.

Zwischen Universitäts- und Denkmalschutzarchäologen gibt es Spannungen, weil sich die Denkmalschützer fachlich oft nicht voll anerkannt fühlen, da sie weniger forschen[1]. Zu kontroversen Diskussionen kommt es insbesondere dann, wenn seitens der Uniarchäologen die Meinung vertreten wird, die Forschung doch ganz ihnen zu überlassen. Nicht anders jedoch fühlen sich Privatforscher, wenn die Denkmalschützer wiederum ihnen das Forschen verbieten wollen. Dies geschieht regelmäßig, wenn die Forschung auf eine Metalldetektorprospektion zurückgreift, was in vielen Fällen die einzig sinnvolle Möglichkeit ist.

Grundsätzlich wird bei Denkmalschützern im Vergleich zu Uniarchäologen der „Schutz“ sehr viel stärker betont als die Forschung. So lehnt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege BLFD Forschungsausgrabungen, auch von universitärer und somit unbestritten kompetenter Seite, weitgehend ab, weil Erforschung Ausgrabung und damit Zerstörung bedeute. Interessanter Standpunkt. Der einzige Grund warum Bodendenkmäler überhaupt geschützt sind, sind die Informationen, die sie über vergangene Zeiten enthalten. Diese wiederum können nur durch Erforschung, also Ausgrabung, also Zerstörung eben dieser Bodendenkmäler gewonnen werden. Mehr zum Gespräch beim BLFD im Abschnitt„Gespräch mit dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege“.

Die Position der deutschen Archäologen in der Sondengängerfrage ist keineswegs einheitlich. Sie schwankt von Bundesland zu Bundesland, von Denkmalschutzbehörde zu Denkmalschutzbehörde, von Landkreis zu Landkreis und sogar innerhalb einer Behörde von Zimmer zu Zimmer. Hier kann daher nur die allgemeine Lage skizziert werden. Als interessierter Sondengänger sollte man stets die Position der lokalen Behörden in Erfahrung bringen.

Als Hardlinerländer innerhalb Deutschlands gelten in den Sondengängerszene Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und seit dem Amtsantritt des aus Baden-Württemberg stammenden Herrn Dr. Sommer Anfang 2002 auch Bayern. Im weiteren Sinne alle Länder mit Schatzregal . Siehe Abschnitt „LDAs in Deutschland“ . Aber auch in diesen LDAs gibt es Besonnene, und oft ist die interne Meinung nicht so ablehnend wie die offiziell Geäußerte. Das hängt u.a. mit dem Zwang zur Simplifikation bei öffentlichen Äußerungen gegenüber einem Nichtfachpublikum zusammen.

Die meisten LDAs sind Sondengängern gegenüber wohl moderat negativ eingestellt. Man hat allerdings ganz andere Probleme als sich mit Privatsuchern herumzuschlagen, insbesondere den in den letzten Jahrzehnten sehr stark gestiegene Flächenbedarf der Wirtschaft. Dadurch werden Tag für Tag Bodendenkmäler in einem Ausmaß vernichtet, dass durch Sondengänger verursachte Schäden im Vergleich dazu vernachlässigt werden können.

Ein ausgesprochen sondengängerfreundliches Bundesland gibt es nicht. Allerdings gibt es wohl Inseln der Zusammenarbeit, in denen der Sucher gemeldete und zur wissenschaftlichen Auswertung übergebene Funde sogar mit Bestimmung zurück erhält, und zwar innerhalb erträglicher Zeitspannen (eher einige Monate als Jahre) und ohne 23 x hinterhertelefonieren zu müssen. Und wo das LDA einen Sucher, der etwas entdeckt, seine Suche nach einem interessanten Fund abbricht, eben nicht selber weitersucht, sondern das LDA informiert, in den weiteren Vorgang integriert; anstatt zwar einen gemeinsamen Ortstermin anzukündigen, sich dann aber nie wieder zu melden, wie ich es erlebt habe. Wo diese Inseln der Zusammenarbeit allerdings liegen, kann ich nicht sagen. In Südbayern zumindest nicht.

Allgemein gesprochen wissen Archäologen durchaus, dass Sondengänger geschichtlich interessante Funde machen. Dennoch sind die meisten den Sondengängern gegenüber negativ eingestellt. In Gesprächen mit insbesondere älteren Archäologen stellte ich oft eine Skepsis fest, die an Verbitterung grenzte. Diese hat ihren Ursprung in sehr negativen persönlichen Erfahrungen teils mit Sondengängern, denen man vertraute, teils mit Privatpersonen mit Metallsonde im Allgemeinen. Über die Anzahl der Vorfälle wird wenig gesprochen. Vermutlich waren sie selten, wurden aber sehr intensiv wahrgenommen und trugen so entscheidend zur Meinungsbildung der betroffenen Archäologen bei. Diese wollten danach nichts mehr mit Sondengängern zu tun haben und erhielten somit keine weiteren Informationen über sie. Ihre Meinungsbildung basierte also ausschließlich auf wenigen - und damit für die Gesamtheit der Sondengänger nicht repräsentativen - negativen Erfahrungen.

Auch Angehörige der Führungsebene der LDA scheinen vom realen Alltag deutscher Sondengänger eher wenig zu wissen und die Qualität und Quantität der Funde des Durchschnittssondengängers zu überschätzen. Z.B. sind mir insgesamt, inklusiver jahrelanger Beobachtung der Internetforen, nur drei Funde mittelalterlicher bzw. frühneuzeitlicher Schwerter bekannt. Für Sondengänger sind das absolute Traumfunde. Eines ist nachfolgend abgebildet. Ein Schwertfinder sucht seit 30 Jahren.

Auch unter geübten Sondengängern ist es üblich, dass sie 5-10 mühsam recherchierte Areale neu ausprobieren müssen, ehe sie eines finden, das produktiv ist, d.h. einige Artefakte unterer bis mittlerer Güte wie z.B. eine Speerspitze liefert. Die Wahrscheinlichkeit ein Schwert zu finden ist so niedrig, dass sie sich nicht quantifizieren lässt.

Speerspitzen etc. sind aus der Sicht der Berufsarchäologie Allerweltsfunde, von denen die Magazine überquellen. Man kann noch nicht einmal den vorhandenen Bestand vor Korrosion schützen. Gerade bei Eisenfunden ist das sehr problematisch.

Schwertfund eines Sondengängers



Hingegen ist die Einstellung von Archäologen, die regelmäßig, z.B. im Rahmen der Fundmeldung, mit Sondengängern zu tun haben und somit ein sehr viel repräsentativeres Bild ihrer Funde und Aktivitäten erhalten, deutlich gemäßigter, zumeist moderat positiv. Archäologen auf Sachbearbeiterebene sind gegenüber Sondengänger deutlich entspannter als ihre Chefs. So sagte mir ein Restaurationsspezialist von einem LDA außerhalb Bayerns, der mir sehr gute Hinweise zur Eisenkonservierung gab, dass „sein Chef nichts dagegen hätte wenn er Anfragen wie meine ignorierte“, was er meistens auch tue.

Tatsächlich kommt die intensivste Kritik an den Sondengängern von Personen, die der Archäologie nahe stehen, Sondengänger aber fast ausschließlich vom Hörensagen kennen, z.B. Kreisheimatpfleger oder Archäologiestudenten. Diese machen meist einen geradezu aufgehetzten Eindruck. Oft kam mir im Umgang mit diesen Personen das Wort „Wir fürchten am meisten, was wir nicht kennen“ in den Sinn. Solche Leute findet man z.B. in den Internetportalen Archäologie Online oder Tempus Vivit. Wenn deren Ansichten auch in der Regel durch amtsarchäologische Quellen mit der ihnen eigenen Einseitigkeit geprägt sind und der Umgang mit Ihnen aus Sondengängersicht auch recht ermüdend ist, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass sie sich nur deswegen so aufregen, weil ihnen die Historie am Herzen liegt, was sie wiederum mit den Sondengängern verbindet. Diese Leute stehen halt noch ganz am Anfang ihrer Meinungsbildung.

Aber nun zurück zu konkreten, negativen Erfahrungen der Amtsarchäologen mit Sondengängern.

Es gibt in Deutschland einen winzigen Personenkreis hochprofessioneller Personen, die neu entdeckte Gräber hochgestellter Persönlichkeiten plündern, sobald deren Lage öffentlich bekannt wird. Diese werden nur aktiv, wenn ganz ungewöhnlich wertvolle Funde zu erwarten sind. Mir sind bundesweit insgesamt gerade mal zwei solcher Fälle bekannt.

Der eine ging als der Vorfall von Weilerswist in die Annalen der Raubgräberei ein. Mitarbeiter einer Grabungsfirma hatten Gräber von römischen Adligen gefunden. Der Fundplatz wurde in der Lokalpresse veröffentlicht. Über Monate hinweg wurde darüber diskutiert, ob die Gräber nun ausgegraben werden sollten und wer die Kosten dafür zu tragen hätte. Währenddessen gruben Unbekannte in einer kurzen Sommernacht unter den Augen der lokalen Bevölkerung kurzerhand die Gräber hochpräzise aus, wobei sie überaus geschickt vorgingen. Als die Amtsarchäologen dann endlich selber graben wollten, stellten sie fest, dass sie zu spät gekommen waren. Ihnen war ihre Entdeckung sozusagen „unter dem Hintern“ weggeklaut wurden. Die Fundstelle wurde aus Kostengründen nicht bewacht.

Dieser Vorfall zeigt eine charakteristische Eigenschaft der Amtsarchäologie: Die Weltfremdheit. Diese zieht sich wie ein roter Faden durch amtsarchäologische Positionen, Äußerungen und Handlungen. Wir werden ihr auf dieser Website noch sehr oft begegnen. Amtsarchäologen sind archäologisch-fachlich meist sehr gut (siehe Archäologie in Deutschland), zeigen sich aber mehr oder weniger ungeschickt, wenn es darum geht, mit anderen Interessengruppen umzugehen. Meist greifen sie in einem Akt der Hilflosigkeit zum Mittel des gesetzlichen Verbotes, die Lebenserfahrung ignorierend, dass Verbote, die sich nicht durchsetzen lassen, mehr schaden als nutzen und dass es besser ist, auf dem Teppich zu bleiben als sein Blatt zu überreizen. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Aussage des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden vom 3. Mai 2000 wiedergeben, das dem LDA Hessen nach einem verlorenen Prozess den Auftrag erteilte, bei zukünftigen Prüfungen von Suchgenehmigungsanträgen von Sondengängern die Rechte des Bürgers stärker zu berücksichtigen: „Die Behörde wird sich insgesamt aus dem behaglichen Areal, in dem sie bislang auf dem Gebiete der Archäologie von der Öffentlichkeit völlig ungestört arbeiten konnte, herausbewegen müssen".

Dass die "böse Außenwelt" der Amtsarchäologie auch nützen kannn, wird von dieser nicht erkannt bzw. nicht geglaubt. Maß aller Dinge in der Amtsarchäologie sind akademisch-dogmatische Standpunkte, trotz aller praktischen Nachteile für die Amtsarchäologen selber. Der Gedanke, dass etwas, was archäologisch wünschenswert ist, auch in der Praxis durchsetzbar sein muss, hat anscheinend keine Chance auf Wahrnehmung in der amtsarchäologischen Fachwelt. Vielleicht, weil er nicht im Eggers [5] zu finden ist.

Innerhalb der Universitätsarchäologie gefällt man sich in der Vorstellung, dass Archäologie nur im Elfenbeinturm gut betrieben werden kann. Dass die Uniarchäologen wenig von Sondengängern wissen, kann man ihnen nicht übelnehmen. Die Denkmalschutzarchäologen hingegen sind seit Jahrzehnten Tag für Tag mit der gesellschaftlichen Realität konfrontiert. Hier muss man ein pragmatisches Verhalten erwarten können, nicht das zu Tode reiten von Prinzipien. Bei Häuslebauern, die in der Baugrube Funde machen, wird das bereits gezeigt. Hier hat man erkannt, dass man, gesetzliche Meldepflichten hin oder her, nichts mehr gemeldet bekommt, wenn man die ganze Baustelle längere Zeit lahm legt. Bei Sondengängern hat sich eine vergleichbare Erkenntnis noch nicht gebildet.

Der Vorfall mit Weilerswist hat nun mit dem normalen Sondengänger überhaupt nichts zu tun, der über die Felder läuft und sich über eine alte Münze freut, die er neben viel Schrott ausgräbt. Die Täter werden die Gräber nicht einmal mit Detektoren geortet haben, dafür lagen sie zu tief. Sie wussten genau, wo sie zu suchen hatten. Ja, sie werden vernünftigerweise Detektoren dabei gehabt haben, damit ihnen möglichst keine Metallgegenstände entgehen. Sie werden auch Autos dabei gehabt haben. Während aber kein Mensch auf den Gedanken kommt deswegen Autofahrer zu kriminalisieren, wird die Gruppe der Sondengänger in durch die Amtsarchäologie beeinflussten Veröffentlichungen damit in Verbindung gebracht. Mehr noch, in das kollektive Bewusstsein von vielen Archäologen brennt sich die ‚Erkenntnis’ ein: Sondengänger = böse.

Diese Schlussfolgerung ist in ihrer logischen Qualität natürlich miserabel. Jeder Archäologe, der eine dermaßen unwissenschaftliche Verallgemeinerung in seinen fachlichen Schlussfolgerungen publizieren würde, würde sich den Fachruf ruinieren. Auch vielen Archäologen wird das klar sein. Dennoch sind solche Vorfälle willkommene Anlässe, um die Sondengänger öffentlich zu diskreditieren. Daran hat die Amtsarchäologie Interesse, da die Strategie des rechtlichen Verbietens nicht aufgegangen ist und man es nun über Öffentlichkeitsarbeit versucht. Was auch nicht funktioniert, jedoch das Vertrauen, das der privat forschende Bürger den Denkmalschützern entgegenbringt, weiter schmälert. Dazu später mehr.

Weilerswist war ein also spektakuläres Beispiel für Leute, die unter Einsatz von Metalldetektoren der Archäologie geschadet haben. Wahrscheinlich wird es noch in Jahrzehnten angeführt werden, wenn es darum geht, die Schädlichkeit von Sonden in Privathand zu illustrieren.

Im kleineren Rahmen jedoch scheinen viele Archäologen tatsächlich eigene, negative Erfahrungen gemacht zu haben, z.B. durch das nächtliche Absuchen von Grabungsarealen. Ob solche Störungen für die deutsche Archäologie in ihrer Gesamtheit relevant sind, war nicht in Erfahrung zu bringen. Vermutlich nicht, jedoch für den betroffenen Archäologen sicher sehr ärgerlich. Natürlich distanziert sich diese Website von Sondengängern, die unerlaubt Areale absuchen, auf denen gerade eine Grabung stattfindet. Diese Leute richten in der Tat Schaden an.

Ein anderes Problemfeld sind Sondengänger, denen aus Sicht der Ämter weitgehende Suchprivilegien eingeräumt wurden und die dann nur Schrott meldeten, nicht jedoch die wirklich seltenen Funde. Wie mir ein hochrangiger Archäologe des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sagte, sei dies geschehen und zwar insbesondere bei den Sondengängern, denen man am meisten vertraut habe. Details siehe „Termin beim BLFD“.

Eine ähnliche Schilderung fand sich in einem Sondengängerforum. Danach glaubte das Amt einem Sucher jahre- oder jahrzehntelang, dass er alle Funde melde. Erst nach seinem Tod, als die Angehörigen Amtsvertretern die Funde aus dem Nachlass zeigten, stellte sich heraus, dass er die besten Funde nicht gemeldet hatte.

Ohne nähere Kenntnis der Umstände und Hören der Gegenseite kann das nicht bewertet werden. Zwar ist es in der Gesamtwürdigung aller Umstände aus Sicht des Sondengängers verständlich, wenn er entgegen den formalen Regelungen den Behörden nichts meldet, insbesondere in Bundesländern mit Schatzregal, wo die ersatzlose Konfiszierung der Funde droht. Es wird umso verständlicher, je hochkarätiger der Fund ist, denn umso stärker ist aus Sicht des Finders die Selbstbeschädigung, die er sich durch die Fundmeldung einhandelt. Insgeheim wissen das auch die Amtsarchäologen, wenn sie das auch nie öffentlich zugeben würden. Wenn freilich ein Sucher ein Vertrauensverhältnis zu den Behördenmitarbeitern aufgebaut hat und sie dann bewusst täuscht, so ist deren Vertrauensverlust nachvollziehbar.

Gerade aufgrund der kaum vorhandenen Kontrollmöglichkeiten ist Vertrauen, vorhandenes oder nicht vorhandenes, ein entscheidendes Merkmal des Verhältnisses zwischen Archäologen und Sondengängern. In einer echten Zusammenarbeit wird der Sondengänger peinlich genau darauf bedacht sein, auch nur den bösen Anschein von Fundverheimlichungen zu vermeiden, von tatsächlichen Verschweigungen ganz abgesehen. Zusammenarbeit setzt aber beidseitige Vorteile voraus. Der Sondengänger hat aber gegenwärtig noch wesentlich weniger zu erhoffen als die Ämter, und selbst die sind eher desinteressiert.

Für den Sondengänger ist die Kontaktaufnahme mit den Behörden gleichbedeutend mit einem Beschneiden seiner Möglichkeiten. Fundorte lokalisieren kann er selber (obwohl die Ämter bei diesem schwierigsten Punkt der gesamten Suche sicher wertvolle Tipps geben könnten), suchen kann er selber, bestimmen und datieren kann er irgendwann selber, selbst publizieren kann er dank Internet selber, falls er dies wünscht.

Soviel zu konkreten negativen Erfahrungen. Kommen wir nun zu den Kernpunkten amtsarchäologischer Kritik an den Sondengängern. Zwei Kritikpunkte werden immer wieder angeführt:

Kritikpunkte


(Anmerkung: In der Archäologie versteht man unter ‚Befund’ etwas anderes als in der Medizin; es ist kein Untersuchungsergebnis gemeint. Leser, die mit dem in der Archäologie fundamentalen Begriff ‚Befund’ nicht vertraut sind, finden eine Erklärung im Glossar . Der nachfolgende Text geht davon aus, dass der Begriff bekannt ist.)

So schrieb der heutige (2007) Leiter des LDA Thüringen Dr. Winghart in 2002 über Befunde und Funde „Das eine ist ohne das andere wertlos. Nur noch Antiquität, keine historische Quelle mehr. Genau diese Trennung [Entfernen der Funde aus dem Befund, Anmerkung des Verfassers] vollzieht der Raubgräber.“[6]

Der bayerische Archäologe M. Rind schreibt zu der Problematik der Befundstörung durch Sondengänger: „Mir sind in meiner mittlerweile elfjährigen Tätigkeit als Archäologe in Bayern nur drei Fälle bekannt geworden, in denen Hobbyarchäologen Funde im Boden geortet und diese auch darin gelassen haben, damit ich mir den Fund in situ ansehen konnte. Demgegenüber stehen aber tausende von Einzelfundstücken, die in diesem Zeitraum durch Minensuchgeräte entdeckt und dem Bodern offensichtlich entrissen wurden“[7].


Dass Sondengänger Befunde zerstören ist nur in sehr seltenen Fällen zutreffend. Archäologen denken geradezu in Befunden, sie sind ein fundamentaler Begriff ihrer Denkwelt. Sie haben ständig mit Gräbern und anderen dreidimensionalen, anthropogenen Strukturen zu tun, und gelegentlich sehen sie, dass diese Strukturen, also die Befunde, von Sondengängern gestört und in ihrer wissenschaftlichen Aussagekraft beeinträchtigt wurden. Auf diesen Beobachtungen gründet sich der Vorwurf.

Im krassen Gegensatz dazu spielt der Begriff bei den Sondengängern keine Rolle, da ungestörte Befunde in den von Sondengängern untersuchten obersten Erdschichten (20-30cm!) fast nie vorkommen. Das Finden von Gräbern oder anderen anthropogenen Strukturen ist eine absolute Ausnahme. Ich selber suche seit dem Jahr 2000 und habe nie ein Grab oder menschliche Überreste ausgegraben, und ich sehe mich keineswegs als erfolgloser Sondengänger an. Mir ist auch aus dem Bekanntenkreis, mit vielen Mannjahrzehnten Sucherfahrung, kein einziger solcher Fall bekannt. Das ginge schon ortungstechnisch nur, wenn ein Grab entweder sehr oberflächennah liegt, oder ungewöhnlich große Metallgegenstände enthält. Siehe „Ortungstiefe von Metalldetektoren“ . Gleichwohl muss auch erwähnt werden, dass ein Sondengänger einen Befund, wenn er denn ein mal in 10 Jahren tatsächlich vorhanden sein sollte, wahrscheinlich nur wahrnimmt, wenn er sehr auffällig ist. Der Sondengänger gräbt aus, er legt keine Plana an. Subtile Erdverfärbungen erkennt er nicht.

Die Amtsarchäologen erklären hier wie anderswo die extreme Ausnahme zur Regel und benutzen sie als Argument. Dabei lassen sie außer Acht, dass Ihre Wahrnehmungen (z.B. gestörte Grabungsareale) nicht repräsentativ für die Handlungen der Sondengänger in ihrer Gesamtheit sind. 99.999% aller von Sondengängern gegrabenen Löcher werden nie die Kreise eines Archäologen stören.

In der Archäologie ist die sogenannte Quellenkritik von großer Bedeutung. D.h. man berücksichtigt bei den statistischen Schlussfolgerungen aus dem vorhandenen Fundmaterial auf die vermuteten historischen Abläufe in einem Areal, inwieweit das Fundmaterial das Areal repräsentiert, quantitativ und qualitativ.
Quantitativ heißt, das genug Material – das die Rolle eine Stichprobe in der Statistik einnimmt – vorhanden sein muss um repräsentativ zu sein. Niemand würde aus einer einzigen römischen Münze, die jemals in einem Landkreis gefunden wurde, ableiten, dass dieser nennenswert von Römern besiedelt wurde. Die Münze kann jeder verloren haben. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.

Qualitativ heißt, dass die Methode, die das Fundmaterial erbrachte, auf alle Stellen des Untersuchungsgebietes gleichermaßen anwendbar sein muss. Das ist in der Regel nicht der Fall. Immer noch besteht das Fundmaterial oft aus den gemeldeten Zufallsfunden der letzten 250 Jahre. Diese wurden i.d.R. auf Äckern gemacht, so dass gebirgige oder bewaldete Regionen in der Fundstellenstatistik stark unterrepräsentiert sind. Die Archäologen berücksichtigen dies, indem sie sich bewusst sind, dass fundleere Gebirgsflächen keineswegs bedeuten müssen, dass es dort keine historische Aktivität gegeben hat.

Wenn es jedoch um Sondengeher geht, dann werfen die Archäologen ihr statistisches Handwerkszeug über Bord und stellen die gesamte Gruppe der Sondengänger unter Generalverdacht.

Die Funde des Sondengängers sind größtenteils verlorene, nicht etwa vergrabene oder in unterirdischen, anthropogenen Strukturen eingebettete Gegenstände. Es gibt hier, wie gesagt, fast nie einen Befund. In meinen bisherigen 7 Jahren als Sucher habe ich tausende, vielleicht zehntausende von Gegenständen ausgegraben. Nur einmal musste ich das Vorhandensein eines Befundes stark vermuten, zweimal schwach. Im erstgenannte Fall fand ich ein ungewöhnlich großes (>1 kg) Stück Eisenluppe und hoffte, ich hätte einen Verhüttungsofen entdeckt. Ich brach meine Suche ab – was aus Suchersicht sehr nachteilig ist, Sucher leben von Gelegenheiten, die oft nie wiederkommen - und meldete den Fund den Denkmalschutzbehörden. Es gab freundliches Interesse, aber ich hörte nie wieder von ihnen. Als sich Jahre später immer noch nichts getan hatte, führte ich meine erste kleine Grabung auf eigene Faust durch. Ergebnis: Es gab keinen Ofen. Nur vereinzelte Holzkohlestücke und Verziegelungen in der Auelehmschicht, die ich fotographisch dokumentierte. [8] Ich teilte dem BLFD die Ergebnisse mit und fragte auch an, ob man die Holzkohle vielleicht C14 datieren könnte? Keine Antwort. Ob ich in einer vergleichbaren Situation die Untersuchung für die Behörden noch mal unterbrechen würde, weiß ich nicht.

Aus der Sicht des Sondengänger stellt das Einstellen der eigenen Suche mit sofortiger Meldung nicht nur eine ärgerliche Unterbrechung der Suche dar, die deren Effizienz verringert. Es ist auch, noch gravierender, das Abgeben der Kontrolle. Wer als Privatsucher nach jahrelanger Suche mit Verlustfunden niedriger Qualität tatsächlich mal außergewöhnliche Objekte entdeckt, die vielleicht dazu noch in anthropogene Strukturen eingebettet sind, der will diese auch selber erforschen und nicht bestenfalls als Gehilfe der Amtsarchäologen auf seiner eigenen (so sieht der Entdecker das!) Stelle.

Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen Sondengängern und geschichtlich eher desinteressierten Bau- oder Waldarbeitern, die Zufallsfunde machen. Letztgenannte sind gar nicht daran interessiert, Teil des weiteren Erforschungsprozesses zu sein, Sondengänger sind daran stark interessiert. Wer Sondengänger wie Bauarbeiter behandelt, tut alles, damit sie ihn hinterher meiden.

Ebenso gehört es zu der Öffentlichkeitsarbeit der LDAs gegenüber den Medien und in Fachpublikationen zu behaupten, dass Sondengänger primär aus finanziellen Motiven suchten.

So schrieb der schon erwähnte Herr Dr. Winghart: „Das Gros der Sondengänger…betreibt sein Handwerk vornehmlich aus finanziellen, nicht aus wissenschaftlichen Motiven“ [9] während sein Kollege Herr Rind immerhin differenziert „Grundsätzlich lässt sich als Motiv entweder Profitgier oder fanatische Sammelleidenschaft erkennen.“[10]

Das mit der Sammelleidenschaft stimmt. Passionierte Sondengänger haben ein sehr enges Verhältnis zu ihren Funden. Wer jedoch sollte die aber besser nachvollziehen können als die Denkmalschutzbehörden, die Abermillionen von Orten in Deutschland als Bodendenkmäler deklarieren, weit mehr als die Amtsarchäologie in den nächsten 1000 Jahren untersuchen kann? Das gilt selbst wenn keine neuen Bodendenkmäler mehr entdeckt würden, was ausgeschlossen ist, und selbst wenn ihre Budgets nicht noch weiter gekürzt werden, weil ihre gesellschaftliche Wertschätzung zunehmend schwindet.

Hätte ich das Talent des Karikaturisten, ich würde hier eine Zeichnung einfügen, die ein einzelnes Huhn – stellvertretend für die Denkmalschutzbehörden – auf einem 10 m hohen Berg von Eiern (Bodendenkmäler) beim Versuch des Bebrütens zeigt. Es versucht nach jeder Person (Sondengänger, aber auch Uniarchäologen) zu hacken, der nach einem der Eier greift, egal wie weit unten sie sind, und egal ob sie sie in einen Brutkasten stellen (Uni- oder Amateurarchäologe) oder in die Pfanne hauen (Verkäufer) will.


Wie sieht es nun mit der angeblichen primär finanziellen Motivation aus?

Dass Sondengänger aus primär finanziellen Motiven suchen ist grundfalsch und, bei aller Anerkennung für die Leistungen der Amtsarchäologie auf Gebieten abseits der Sondengängerfrage, wieder mal eine recht weltfremde Ansicht. Es wird trotzdem immer wieder gerne behauptet, da es geeignet ist, Sondengänger zu diskreditieren. So etwas kann nur der vermuten, der den Alltag des Sondengängers nicht kennt und seine Existenz nur in Form gestörter Befunde wahrnimmt, also aufgrund einer Handlung, die alles andere als repräsentativ für den Suchalltag der Sondengänger ist.

Materiell lohnt die Suche angesichts des Zeitaufwandes schlicht nicht. Details zum in aller Regel minimalen Wert von Sondengängerfunden findet der Leser in „Materieller Wert von Sondengängerfunden“ . Nach der Suche verwendet der Sondengänger viel Zeit und Geld auf Bestimmung, Datierung, Restaurierung und Konservierung der Funde. Diese zeitlichen Aufwände treiben die ohnehin grotesk schlechte finanzielle Bilanz vollends in den Ruin. Siehe „Aufwände des Sondengängers nach dem Fund“ für Details. Kein Sondengänger sucht primär aus finanziellen Motiven, da ist jede Tätigkeit in einem Schnellrestaurant lukrativer.


Die Lage aus der Sicht der Archäologen ist zugegebenermaßen schwierig. Bei aller Kritik an den Amtsarchäologen soll hier nicht der Eindruck erweckt werden, dass "alles ihre Schuld" sei; dass die Herren Doktoren in den Ämtern nur auf ihre geliebte Weltfremdheit verzichten müssten und schon würde alles gut werden; schon würden Sondengänger und Berufsarchäologen glücklich bis ans Ende ihrer Tage zusammenleben und die Archäologie Deutschlands erführe eine nie gekannte Blüte. Ganz so einfach ist es nun doch nicht.

Zur Ehrenrettung der Ämter sei gesagt, dass zumindest einige von ihnen durchaus in der Vergangenheit den Versuch unternommen haben, Sondengänger zu integrieren, und aufgrund negativer Erfahrungen wieder davon abließen. Dass gewisse Sondengänger, wie in jeder Personengruppe, schlichtweg nicht vertrauenswürdig sind. Dass der Leiter eines hoffnungslos unterfinanzierten Amtes, der mit Hängen und Würgen weiteren Personalabbau gerade noch vermeiden kann, andere Prioritäten haben muss als Privatsucher zeitaufwendig zu betreuen; dass der Dienstbetrieb in einem LDA komplett zum Erliegen käme, wenn auch nur 50% der Sondengänger des jeweiligen Bundeslandes ihre Funde vorbeibrächten. Alles dies ist Teil der Realität, die zu schildern Anliegen dieser Website ist.

Die Ämter haben 3 Optionen:

Handlungsoptionen

Eine pauschale Genehmigung von Suchen auf allen Arealen hat sich insofern nicht bewährt, dass nur ein Bruchteil der Funde gemeldet wird. (Allerdings ist das nach meiner Meinung immer noch erheblich besser als so gut wie keine Funde gemeldet zu bekommen, wie es die Folge restriktiverer Strategien ist.)

Eine differenzierte Behandlung der Sucher, sachlich betrachtet der Königsweg, wird aufgrund der Betreuungsaufwände oft gescheut. Nur diese jedoch macht das Entdeckungspotenzial der Sondengänger für die Archäologie nutzbar. Entscheidend für den praktischen Erfolg dieser Option ist u.a. die Akzeptanz der Sucher. Dazu gehört, dass der meldende Sondengänger von der Kontaktaufnahme zu den Ämtern profitiert, z.B. in Form von Wissen. Dass sie attraktiv ist. Sonst unterbleibt sie, unabhängig von formalen Regelungen und unabhängig davon, wie gut sie gemeint war oder wie sehr das Amt den Sondengängern aus seiner Sicht damit entgegengekommen ist. Gleiches gilt für das Genehmigungswesen.

Wenn also z.B. ein Amt Aufwände für einen Ausbildungskursus betreibt, dessen Absolventen dann hinterher auf Nichtbodendenkmälern wie Äckern suchen dürfen, so ist das für erfahrene Sucher völlig uninteressant. Erstens tun sie sich für Äcker kein Genehmigungsbrimborium an und zweitens wissen sie über das Sondengehen sicher mehr als der Archäologe, der sie ausbilden soll. Auch für erfahrene Sucher interessant hingegen ist Hilfestellung bei der Bestimmung und Datierung der Fundstücke, bei der archäologischen Interpretation der Fundverteilung (bei den Hobbyforschern), und, vor allem, die Möglichkeit rechtssicher hochkarätige Bodendenkmäler absuchen zu können, wenn sie sich korrekt verhalten und die Funde nach der wissenschaftlichen Erfassung behalten dürfen. Attraktiv wären auch Munitionskurse der Kampfmittelräumdienste. Sondengänger stoßen 10.000x häufiger auf Munition als auf Befunde.

Differenzierte Behandlung bedeutet auch eine sorgfältige Auswahl der Sondengänger, denen man Hochkarätiges anvertraut. Auch in Sondengängerkreisen ist es durchaus üblich, seinen Suchpartner sehr sorgfältig auszuwählen.

Bleibt als letzte und letztendlich meist gewählte Option das pauschale Verbieten. Diese hat den Riesenvorteil billig zu sein; zudem schreckt sie einige Anfänger ab, wenn man es mit Hilfe der Presse publik macht („Öffentlichkeitsarbeit“) und dabei gleich die gesamte Sondengeherei in dunkelsten Farben schildert. Das Verbieten hat aber auch Nachteile:

A) Die Denkmalschutzbehörden haben für ein pauschales Verbot gar nicht die rechtliche Handhabe, was wiederum nicht jeder weiß. In keinem deutschen Denkmalschutzgesetz steht, dass jedwede Suche mit dem Metalldetektor der Genehmigung bedarf. Genehmigungspflicht besteht nur bei der Suche auf bzw. nach Bodendenkmälern. Diese sind nur sehr schwammig definiert und so kam die deutsche Amtsarchäologie auf den genialen Gedanken - man musste sicher lange darüber grübeln - doch einfach alles als Bodendenkmal anzusehen, jeden Quadratmeter in Deutschland. Und schon ist die Suche überall verbietbar.

Aus den Gesetzen (siehe „Rechtslage“ ) geht nun dummerweise zwar hervor, dass Denkmäler die Ausnahme und nicht die Regel sind. Dies werden die Sondengänger schon nicht merken, so dachte man sich. Leider ist das den Sondengängern, mit Ausnahme von DIGS (siehe „Sondengängerorganisationen“) und gewissen Moderatoren des wichtigsten Sucherforums (siehe "Internetszene") , sehr wohl aufgefallen, und sie reagieren, eher bockig, mit Meidung der Behörden anstatt mit Hobbyaufgabe. Renitente Bande.

Auch wenn man die schwammigen Gesetze möglichst strikt auslegt, und die Möglichkeit verdrängt, dass Bußgeldbescheide von anderen staatlichen Institutionen, die nicht mit Archäologen besetzt sind, überprüft und abgemildert werden können, so bleibt die ungenehmigte Suche in Deutschland nur eine Ordnungswidrigkeit mit geringen Möglichkeiten der Strafverfolgung.

In Schatzregalländern („Schatzregal") sieht es etwas anders aus, hier wird zudem auch oft ein Eigentumsrelikt vorliegen, zumindest kann man eines schon bei Schrottfunden konstruieren. Als Straftat lässt es sich weitaus schärfer ahnden. Theoretisch. In der Praxis gilt auch hier meist, dass der einzige, der über die Informationen verfügt, die zu seiner Verurteilung notwendig sind, der Sondengänger selber ist. Darüber hinaus sind 99.9% aller Sondengängerfunde materiell nichts wert und dann spielen die meisten Staatsanwaltschaften nicht mehr mit.

Selbst wenn Ermittlungsverfahren eröffnet werden sollten, so werden sie in der Praxis meist eingestellt. Ggf. ist ein Bußgeld zu zahlen. Immerhin konnte man den Sondengänger mit einer Hausdurchsuchung tüchtig ärgern. Andererseits hat das LDA dann vielleicht einen lokalarchäologisch höchst kompetenten Feind fürs Leben, der ab dann nicht mehr die geringste Rücksicht auf archäologische Belange nimmt, nie mehr etwas meldet oder Internetseiten mit ‚Wanderhinweisen für geschichtsinteressierte Bürger’ mit metergenau aufgeführter Lage von Bodendenkmälern ins Netz stellt; der den Vorgang im Internet verbreitet und damit andere Sondengänger im fraglichen Bundesland davon abhält, Funde den Behörden zu melden bzw. weiter ins Netz zu stellen. Die reagiert sehr sensibel auf so etwas. Der Nutzen für das betroffene LDA ist unter dem Strich zumeist sehr gering. Alles dies sind jedoch pragmatische Erwägungen und spielen für die Ämter daher keine Rolle. Beispiel: „Der Fall Sachsen“

B) Je strenger die Gesetze desto weniger Funde werden gemeldet. Insbesondere das Schatzregal ist praktisch ein Garant für die Nichtmeldung und belässt die Amtsarchäologen in einem Zustand gnädiger Ahnungslosigkeit über das tatsächliche Fundaufkommen, es sei denn, Funde werden wie im Fall der Himmelscheibe von Nebra nachträglich bekannt. Das ist jedoch nur selten der Fall. Das Gute an ausbleibenden Fundmeldungen ist, dass kein Aufwand für die Registrierung zu leisten ist.

C) Je strenger die Gesetze, desto weniger Funde werden dokumentiert. Der Finder muss ja befürchten, sich mit so einem Material, wenn es gefunden wird, selber zu belasten. In Schatzregalländern darf noch nicht einmal das Fundbundesland aus seinen Unterlagen hervorgehen, von präzisen Angaben ganz zu schweigen. Damit werden die Funde wissenschaftlich maximal wertlos.

D) Aus dem gleichen Grund steigt die Neigung zum Verkauf, da man damit verdächtige Gegenstände los wird. Dieser Punkt wirkt allerdings nur schwach, da der Besitz historischer Gegenstände an sich nicht strafbar ist und die meisten Sucher ihre Funde aus ideellen Gründen gerne behalten, ja ein zutiefst emotionales Verhalten zu ihnen entwickeln. Der Nachweis der unerlaubten Grabung oder Fundunterschlagung kann ohne Zeugenaussagen oder andere Beweise nicht erbracht werden, der Besitz an sich ist nicht strafbar.

Als Zwischenzusammenfassung bewirkt die ‚harte Linie’ ein Verhärten der Fronten, ein Abtauchen der Sucher und das weitgehende Ende des Informationsflusses zwischen Suchern und Ämtern. Es fördert somit genau jene Verhaltensweisen, die der Archäologie schaden und die die Ämter mit den Verboten abmindern wollen. Sie unterbindet nicht die Suche an sich. Auch die ‚Hardliner’ unter den Archäologen wissen dies, oder zumindest dämmert es ihnen.

Mit rechtlichen Mitteln ist der Sondengängerei "nicht in den Griff zu bekommen"[3]. Also versucht man mit Öffentlichkeitsarbeit, die Gruppe der Sondengänger zu diskreditieren. Bislang mit mäßigem Erfolg. Ich selber habe beispielsweise am Anfang meiner Suchtätigkeit eine Woche jeden Tag unmittelbar neben einer vielbefahrenen Bundesstraße 8 Stunden mit der Sonde einen Acker abgesucht. Kein Polizist hat sich für mich interessiert. Warum auch. Es hielten zwei Personen an. Ein anderer Sondengänger und ein Mann, der Schmuck verloren hatte und mich um meine Hilfe bat. Aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit ist das Suchen mit der Sonde genauso wenig verwerflich wie das Pilzesuchen. Im Gegenteil, ich stoße immer wieder auf freundliches Interesse bei Freunden, Bekannten und Passanten, wenn ich von meiner Tätigkeit erzähle.

Ein weiterer Nachteil der Hardliner Strategie ist der Vertrauensverlust auf Sucherseite. Wie kann man jemanden vertrauen, der einem öffentlich dermaßen negativ verzerrt darstellt? Der einen dazu wie einen tumben Zufallsfinder behandelt, dem man das gefundene Bronzebeil wegnehmen muss, damit er es nicht anschärft und selber als Werkzeug benutzt [11]? Der im Rahmen der sogenannten Öffentlichkeitsarbeit extrem einseitige und somit ein falsches Bild erzeugende Darstellungen verbreitet? Der versucht, einem um seinen Fund bzw. Fundanteil zu prellen (so sieht der Finder das, unabhängig von der formaljuristischen Lage) oder anderen dabei hilft? Der Gesetze bis zur Lächerlichkeit interpretiert?

Die weitaus meisten Bodendenkmäler, nach Schätzung der Amtsarchäologie 95% oder mehr [2], werden ununtersucht durch die Wirtschaft vernichtet werden. Dies wird als unvermeidbar hingenommen. Als Ersatzbefriedigung wird auf dem kleinen Privatsucher herumgehackt. Seine Leistungen werden verschwiegen[4], durch ihn verursachte Schäden aber hochgespielt. Ehrliche Finder in Schatzregalländer mit einem Fachbuch oder Trinkgeld abgespeist.

Das Misstrauen ist gegenseitig und so bleibt alles beim Alten. Was aus wissenschaftlich-archäologischer Sicht zwar sehr bedauerlich ist, aus der Sicht der beteiligten Personengruppen aber kein größeres Problem darstellt. Die jeweils andere Seite kann zwar etwas ärgerlich sein, aber insgesamt hat man größere Probleme. Sie könnte zwar anderseits auch nützlich sein, aber notwendig ist sie nicht.

Zu den objektiven Faktoren gesellt sich eine gehörige Dosis Psychologie. Feldbegeher suchen seit Jahrhunderten ohne ihre Funde zu melden, das stört die Ämter nicht oder kaum. Ein undokumentiert aufgelesener Lesefund fehlt in der Fundstatistik der Ämter nun aber genauso wie ein undokumentierter mit der Sonde gemachter Fund. Die Sondengänger müssen also etwas an sich haben, das darüber hinausgeht, was die Archäologen besonders stört.

Einerseits graben sie, was die Archäologen als Verletzung ihres Hoheitsgebietes ansehen. Natürlich sind die Erdeingriffe der Land- oder Bauwirtschaft viel gravierender, aber die zählen emotional nicht, da sie nicht nach historischen Dingen suchen und somit keine Konkurrenz sind. Sondengänger hingegen untergraben wortwörtlich das Monopol, als einziger nach geschichtlichen Dingen zu graben. Archäologen sehen sich gerne als die Eigentümer (offiziell: Treuhänder) der Geschichte. Aber diese gehört allen, die sich um sie bemühen, nicht nur den Angehörigen eines bestimmten Berufsstandes.

Außerdem sind die meisten Archäologen ihrem Wesen nach Geisteswissenschaftler, nicht Naturwissenschaftler oder Ingenieure. Steininschriften in toten Sprachen begeistern sie, technische Geräte mit mehr als zwei Knöpfen betrachten sie mit Misstrauen. Werkzeuge des Bösen.

Gerade bei knappen Kassen kommt der Prospektion als Werkzeug der archäologischen Forschung gesteigerte Bedeutung gegenüber der traditionellen Grabung zu, die aus Kostengründen kaum noch durchgeführt wird und sich damit selbst ad absurdum führt. In Bayern wird seit der Wiedervereinigung immer weniger gegraben. Heute finden durch die Denkmalschutzbehörden praktisch keine Forschungsgrabungen mehr statt. Ausgrabungen beschränken sich auf sogenannte Notgrabungen, die meistens durch Bauprojekte notwendig werden, und gegenüber einer wohlfinanzierten Forschungsgrabung (Jargon „Lustgrabung“) sehr viel zu wünschen übrig lässt. Notgrabungen gibt es in Bayern ca. 100 pro Jahr. Universitäre Einrichtungen etc. führen Forschungsgrabungen in einem sehr beschränkten Umfang durch.

Was nützt eine Vorgehensweise zum Erkenntnisgewinn, die nicht oder kaum noch durchgeführt werden kann? Die grabungsgläubige Traditionsarchäologie ignoriert dies. Hatten die Väter der modernen, methodischen Archäologie wie T.E. Lawrence, Arthur Evans oder Flinders Petrie etwa Magnetometer oder Metalldetektoren? Nein, eben, geht also auch ohne.

Viele Archäologen wissen nicht, oder ignorieren, dass selbst Spitzensonden in der Regel nur eine Ortungstiefe von 20-35 cm aufweisen, bei der üblichen Objektgröße, die zwischen einer Münze und einem Hufeisen schwankt. Ein Sondengänger gräbt praktisch nie, wenn er nichts ortet. Die sehr große Effizienz der Sondengängerei beruht auf minimale Bodeneingriffe, nur deswegen ist sie so schnell, ca. 0.5 ha pro Tag als sehr groben Richtwert. Diese oberste, dem Sondengänger zugängliche Erdschicht wird jedoch in der Regel bei Ausgrabungen überhaupt nicht untersucht, sondern per Bagger weggeschoben. Somit erscheint der ganze Konflikt künstlich, eher psychologischer als archäologischer Natur.

Eine eindeutig beste Alternative ist aus dem Blickwinkel der Amtsarchäologie nicht in Sicht. Alles hängt von der persönlichen Wertung des Behördenleiters ab, der keineswegs über die Sondengänger im Bilde sein muss. Daraus resultiert die Vielfalt der Beziehungen zwischen Amtsarchäologen und Sondengängern in Europa. Die Mehrheit der deutschen Archäologen scheint Sondengänger eher moderat abzulehnen. Dies war dem Vernehmen nach auch die allgemeine Stimmung auf dem Treffen der Amtsarchäologen zum Thema „Raubgräber“ in Treis-Karden 2005.

Siehe dazu auch den Exkurs „Sondengänger außerhalb Deutschlands“


Gedankenexperiment

Als lockerer Ausklang dieses Artikels schlage ich folgendes Spiel in Form eines Gedankenexperimentes vor. Teilnahmeberechtigt sind nur Mitarbeiter der Bodendenkmalpflege deutscher Landesdenkmalsämter: Zum Artikel "Sondengängerabschreckung"


Quellen

[1] Aus: "Feuerwehr oder Fachbehörde?
Oder: Wie messe ich den Abstand zwischen den Hörnern eines Dilemmas?"
Von Stefan Winghart, München, 1999
Online verfügbar unter

http://www.geocities.com/Athens/Olympus/6370/archaeol/wingha01.htm

Herr Dr. Winghart war in 1999 beim BLFD Leiter der Referate Oberbayern und leitet seit 2003 das LDA Thüringen.

Vgl. Zeitschrift „Archäologie in Deutschland“ 4/1992, S.4


[2] „Statistisch gesehen werden ohnehin nur 2-5% der bedrohten Plätze rechtzeitig vor der Zerstörung ausgegraben, da die Kapazitäten der Dienststellen bei weitem nicht ausreichen“ Aus „Bewahrung, Präsentation, Forschung und Lehre; Landesarchäologie: Prospektion, Schutz, und Grabung“ in „Spuren der Jahrtausende – Archäologie und Geschichte in Deutschland“ S.27

Zur Lage in Bayern 1997:
„.. Es war in Bayern noch nie möglich, alle gefährdeten Fundplätze vorbeugend zu untersuchen. Eine Zeitlang ist es gelungen...die vom Bauwesen bedrohten Bodendenkmäler zu sichern. In den Landwirtschaftsflächen musste das Landesamt für Denkmalpflege die Ausgrabungstätigkeit aus Mangel an Geld hingegen schon vor Jahren weitgehend aufgeben, mit der Folge, dass einige tausend Bodendenkmäler durch Pflug und Erosion ohne vorherige Untersuchung zerstört werden.
Aus: Das archäologische Jahr in Bayern 1997, S.9 (Vorwort)


Zur Lage in Bayern 1999:
„..Aufgrund unzureichender gesetzlicher Bestimmungen und aus Mangel an Geld kann die „amtliche Archäologie“ auf die kulturstaatswidrige Zerstörung von Bodendenkmälern nicht einmal mehr mit fachgerecht durchgeführten und dokumentierten Notgrabungen reagieren.
Aus: Das archäologische Jahr in Bayern 1999, S.10 (Vorwort)

„… dass die meisten Bodendenkmäler in Ackerflächen heute als verloren gelten müssen.
Aus: Stefan Winghart: Archäologische Denkmalpflege, Sondengänger und Kunsthandel, S.53, in: Museumskunde Bd. 67/2002 Heft 1 Thema Rechtsschutz und Kulturgut


[3] „Fasst man die Entwicklung der letzten 25 Jahre zusammen, so verlief nicht alles nach Wunsch der archäologischen Denkmalpflege. Die illegale Sondengeherei war nicht in den Griff zu bekommen und an die Einführung eines archäologischen Schatzregals oder des Verursacherprinzips zur Grabungsfinanzierung war im liberalen Bayern nicht zu denken.“
Aus „Bayern“ von Erwin Keller in „Menschen, Zeiten, Räume - Archäologie in Deutschland“, 2002,S.43


[4] Im verlinkten Artikel "Metallsondengänger - warum nicht die Wahrheit?" von Daniel Bérenger geht ein Amtsarchäologe in einem Fachaufsatz kritisch auf das übliche Verschweigen von Leistungen der Sondengänger durch seine Berufskollegen ein. Das ist einmalig und lässt auf eine sichere berufliche Position des Autors schließen.
http://www.digs-online.de/dokumente/berenger-1.pdf



[5] Eggers, „Einführung in die Vorgeschichte“, erschienen 1957, gilt als Bibel der Vorgeschichtler. Das Buch wurde zur Ausbildung praktisch jedes heute in Deutschland tätigen Archäologen benutzt und gilt bis heute als Standardwerk. Ich selber war wenig beeindruckt. Vom Blickpunkt des Privatsuchers bietet er wenig Relevantes, und auch das ist meist falsch. Immerhin hat es den schönen, klaren, kraftvollen Stil der 50er Jahre, so wie in Mareks „Götter, Gräber und Gelehrte“.


[6] Stefan Winghart: Archäologische Denkmalpflege, Sondengänger und Kunsthandel, S.53, in: Museumskunde Bd. 67/2002 Heft 1 Thema Rechtsschutz und Kulturgut


[7] Michael Rind, Kritische Anmerkungen zum Schutz archäologischer Denkmäler am Beispiel des Landkreises Kehlheim, Seite 26. In: Vorträge des 15. Niederbayerischen Archäologentages, 1997


[8] Ein Bildbericht über die Prospektion und Minigrabung an diesem Ort ist auf meiner Website www.sondengaenger.eu erschienen: Artikel "Mittelalterliche Eisenverhüttung" unter http://www.sondengaenger.eu/suchen/mittelaltereisenverhuettung/index.html.

Die Darstellung richtet sich an Laien und ist entsprechend.


[9] Stefan Winghart: Archäologische Denkmalpflege, Sondengänger und Kunsthandel, S.54, in: Museumskunde Bd. 67/2002 Heft 1 Thema Rechtsschutz und Kulturgut


[10] Michael Rind, Kritische Anmerkungen zum Schutz archäologischer Denkmäler am Beispiel des Landkreises Kehlheim, Seite 24. In: Vorträge des 15. Niederbayerischen Archäologentages, 1997

[11] Das ist im Raum Steinhöring, Lkr. Ebersberg, Oberbayern tatsächlich passiert, kein Witz.


Nachtrag 20.1.09

Wenn Sie vorteilhaft mit Schatzsuchern umgehen wollen, so beachten Sie unbedingt auch das Kapitel "Gebrauchsanweisung für Schatzsucher" im Artikel "Schatzsucher".

(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de