Middleham Juwel

Middleham Juwel Dieses in England gefundene Juwel gilt derzeit als der wertvollste jemals gemachte Einzelfund eines Sondengängers. Gold und Saphir. Es wird angenommen, dass er aus dem 15. Jhd. stammt und von König Richard III. getragen wurde. Quelle: Charles Garrett, Modern Metal Detectors, 2. Ausgabe, S. 47, 1998. (C) RAM Books.

Inhaltsverzeichnis

1. Formales
2. Begriffe und Abkürzungen
3. Einführung
4. Überblick
5. Historische Entwicklung der Rechtslage
5.1. Treasure Trove / Schatzregal (bis 1996)
5.1.1. Historische Wurzeln
5.1.2. Entwicklung 1970-1996
5.2. Treasure Act (seit 1996)
5.3. Portable Antiquities Scheme (PAS) (seit 1996)
6. Aktuelle Situation
6.1. Resultate von Treasure Act und PAS
6.1.1. Statistiken Treasure Act 1996 (Schatzfunde)
6.1.2. Statistiken PAS Funde (Historische Nichtschatzfunde)
6.2. Kosten und organisatorische Konsequenzen
6.3. Gesetzesvollzug
6.4. Zufriedenheit Öffentlichkeit
6.5. Zufriedenheit Archäologen
6.6. Zufriedenheit Sondengänger
6.6.1. Fallbeispiel: Fund eines Goldrings mit römischer Gemme
7. Fazit für Strategie deutscher Sondengänger
7.1. Verbündete
7.2. Liste möglicher Verbündeter
8. Zusammenfassung und Schlusswort
9. Bibliographie (englisch)
10. Videographie (englisch)
11. Quellen und Anmerkungen




Formales

Sofern Zitate aus der englischen archäologischen Fachliteratur abgedruckt werden, handelt es sich um Übersetzungen des Autors. Teilweise sind die Originaltexte in „Quellen und Anmerkungen“ aufgeführt.

Begriffe und Abkürzungen

CBA: Council of British Archaeology, etwa mit dem deutschen Verband der Landesarchäologen vergleichbar. 1943 gegründet.

FID: Federation for Independent Detectorists, (deutsch: “Vereinigung unabhängiger Sondengänger”), Sondengängerorganisation, 1982 durch Abspaltung vom NCMD gegründet

NCMD: National Council for Metal Detecting (deutsch: „Nationaler Rat der Sondengänger“, Sondengängerorganisation, 1981 gegründet)

PAS: Portable Antiquity Scheme. Verfahren zur Erfassung archäologischer Objekte, die nicht vom Treasure Act 1996 erfasst werden. Führte zu der Realisierung einer internetgestützten Datenbank, die jederman abfragen und in die jederman Einträge einbringen kann.

TH: „Treasure Hunting“ (Schatzjagd“), 1977 gegründete Sondengängerzeitschrift.

Treasure Trove“ und „Treasure Act“ bzw. „Treasure Act 1996“ bezeichnen die englische Gesetze, die für die Rechtslage rund um die Sondengeherei maßgebend waren bzw. sind.

„Treasure Trove“ (deutsch: Schatzfund) war bis 1996 gültig und wurde dann durch den „Treasure Act“ (deutsch: Schatzgesetz) ersetzt. Da diese Begriffe für die englische Rechtslage fundamental sind, wurden sie auch in diesem Text beibehalten und nicht übersetzt.

Einführung

England hat das in der Praxis der Suche mit Abstand wichtigste Gesetz – die Regelung des Fundeigentums - 1996 grundlegend novelliert. Es kann gar nicht genug betont werden, dass das neue Gesetz weit mehr ist als nur irgendein weiteres archäologiebezogenes Gesetz, das sich in einigen Details von anderen unterscheidet. Es repräsentiert einen Paradigmenwechsel, d.h eine fundamental andere Sichtweise der Rolle der Bevölkerung innerhalb des archäologischen Erkenntnisgewinns. In dieser Einführung werden diese Unterschiede durch zahlreiche direkte Vergleiche zwischen den Verhältnissen in England und anderswo verdeutlicht.

Traditionell werden nach Artefakten suchenden Bürger weltweit als Gefahren für den archäologischen Betrieb angesehen, deren Aktivitäten folglich einzugrenzen sind. In England sieht man ihn ihnen eine Kraft, die für die Archäologie sehr nützlich sein kann, wenn sie in die richtigen Bahnen gelenkt und nutzbar gemacht wird. So wie sich Kraft des Wasserdampfes sowohl in einer Kesselsprengung zerstörerisch auswirken als auch in einer Turbine nutzbringend sein kann, so hängt es vom Gesetzgeber ab, ob sich das Engagement der Privatsucher für die staatliche Archäologie schädlich oder nützlich auswirkt. Beeinflusst durch Archäologen, die diese Zusammenhänge nicht verstehen, haben sich viele – insbesondere archäologisch hochkarätige - Länder für die Kesselsprengung entschieden. Entsprechend unzufrieden sind dort alle, nicht zuletzt die Archäologen selber. Die Verbote funktionieren in der Praxis nicht.

England probiert seit 1996 den anderen Weg. Priorität hat die Praxistauglichkeit, nicht archäologische Dogmen. Dazu gehört auch, dass besondere Fundleistungen genauso belohnt werden, wie es in Demokratien und Marktwirtschaften nun einmal üblich ist. Hätten die Finder der Himmelscheibe ihren Fund in England gemacht und gemeldet, sie wären heute wohlhabende Helden der Öffentlichkeit anstatt rechtskräftig verurteilte „Raubgräber“. Und man machte Nägel mit Köpfen, d.h. man stellte auch die notwendigen finanziellen Mittel bereit. Während in den meisten deutschen Bundesländern (Schatzregal ) und in vielen archäologisch hochkarätigen Ländern der Welt die abstruse Vorstellung regiert, dass archäologische Funde zwar ungeheuer wichtig sind, aber keinen Cent kosten dürfen, akzeptiert man in England die Realität, dass man in der Welt der Artefaktfunde selbst dann nichts geschenkt bekommt, wenn man über gesetzgeberische Gewalt verfügt. Man ist der Ansicht, dass es sich lohnt, Planstellen für Archäologen einzurichten, die Meldungen von Sondengängern betreuen; unabhängige Bewertungskommissionen für Funde zu unterhalten und via Internet allgemein zugängliche Funddatenbanken zu betreiben. Das alles ist natürlich teurer als das deutsche Verbotswesen. Wie gezeigt werden wird, sind die Ergebnisse jedoch spektakulär. Man kann sogar sagen, dass aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit ein für Sondengängerfunde ausgegebener Euro wesentlich attraktivere Resultate liefert, als ein für Amtsarchäologen ausgegebener. Entsprechend zurückhaltend reagierten auch in England die Archäologen auf die neue Sichtweise.

In Deutschland werden Sondengänger, die die Behörden kontaktieren, primär als Gefahr gesehen und nicht als jemand, der seine Kooperation anbietet. Sie seien allenfalls als winzige, gut überwachte Gruppe sinnvoll einzusetzen, die man vorher natürlich noch ausbilden müsse. Man könne ja nicht jeden an die Geschichte lassen. Grundsätzlich gelte jedoch: Je weniger man ihnen erlaube, desto besser sei es für die Archäologie.

Nicht die archäologischen Interessen der Öffentlichkeit zählen – das immense Entdeckungspotenzial insbesondere der Sondengänger für archäologische Spitzenfunde wird auch von Archäologen nicht bestritten -, sondern die der winzigen Gruppe der Archäologen (1000 Personen in Deutschland [21]). Diese geben zwar vor, die Interessen der Öffentlichkeit zu vertreten, glauben das auch oft selber, haben aber objektiv ganz andere Prioritäten als die archäologieinteressierte Öffentlichkeit. (S. Beitrag „Archäologie und Archäologen in Deutschland“ ). Das gilt insbesondere für die Denkmalschützer, die aus der Warte des geschichtsinteressierten Bürgers das – leider eher abschreckende - Gesicht der staatlichen Archäologie sind. Hätte der Bürger statt mit ihnen mit Museen oder Universitäten zu tun, das Verhältnis zwischen Sondengängern und Amtsarchäologie wäre weitaus besser.

Die deutschen Archäologen interessieren sich in Bezug auf Sondengänger allenfalls für die Frage, inwieweit Sondengänger ihnen bei der Arbeit helfen können. Es ist ihnen lieber, dass etwas nicht gefunden wird, als dass es nicht durch sie gefunden wird. Die Notwendigkeit irgendeiner Gegenleistung wird folglich nicht gesehen. Wem das nicht passe, brauche ja nicht mitzumachen. Der Wunsch dazu ging schließlich von den Sondengängern aus, nicht den Archäologen, die das Verwaltungs-, Forschungs- und Deutungsmonopol der unterirdischen Geschichte haben. So werden die Denkmalschutzgesetze als protektionistische Maßnahme eines Berufsstandes missbraucht.

In England hingegen werden historisch interessierte Privatleute mit und ohne Metallsonde als Gruppe angesehen, die viel für die archäologischen Interessen der Öffentlichkeit tun kann, dafür aber auch eine Gegenleistung erwarten darf. Die man integrieren statt kriminalisieren sollte. Man setzt auf das immense Entdeckungspotenzial der Masse, nicht nur einiger weniger. Dazu nutzt man auch die moderne Möglichkeit des Internets, möglichst viele etwas zu einem Datenbestand, hier die Funddatenbank PAS [13], beitragen zu lassen. Ganz genau so, wie man es von Wikipedia oder Google Earth her kennt. Entsprechend der Philosophie des Programms kann diese Datenbank von jedem Internetnutzer eingesehen werden. Die Archäologie wird demokratisiert.

Die PAS Website ist mehr als „nur“ diese immense Funddatenbank. Es werden z.B. Bestimmungswettbewerbe abgehalten. Derjenige, der mehrere antike Münzen möglichst korrekt identifiziert, erhält z.B. einen bezahlten Platz auf einer Grabung. Ein Bürger, der in Deutschland umgekehrt das Bild einer antiken Münze an eine archäologische Institution mit der Bitte um Bestimmung schickt, erhält in der Regel keine Antwort. Er könnte ja ein Raubgräber sein und mit denen dürfe man nach der Berliner Erklärung von 1988 schon prinzipiell nicht reden. Auch dies macht den Unterschied in der Wahrnehmung des Bürgers deutlich.

In England galt bis 1996 das in seinen Wurzeln mittelalterliche Treasure Trove Gesetz, das praktisch dem deutschen Schatzregal entspricht, also eine nahezu willkürlich festgelegte (folglich niedrige) Entschädigung des meldenden Finders als Kann-Bestimmung. Wie in allen Ländern mit solcher Regelung gab es fast keine Schatzmeldungen aus der Bevölkerung.

Seit 1996 gilt der Treasure Act, der eine 50/50 Aufteilung zwischen Finder und Grundeigentümer vorsieht und sich am Marktwert orientiert, der von einem Expertengremium festgelegt wird. Der Staat erhält ein Vorkaufsrecht, muss aber auch ein Verfahren zur möglichst unabhängigen Wertermittlung bereitstellen.

Zum Vergleich: In Deutschland wird der Wert, wenn überhaupt, von Amtsarchäologen festgelegt, die alles andere als neutral sind. Die insbesondere vermeiden will, dass der Bürger anfängt, in ihrem Hoheitsgebiet auf „Schatzsuche“ zu gehen. So wurde der Mitte der 1980er Jahre in Lübeck von einem Baggerfahrer gemachte Schatzfund zunächst (als man dachte, der Finder hätte keinerlei Ansprüche) mit 3 Mio DM taxiert. Als ihm dann gerichtlich 50% zugesprochen wurden, sank der Wert merkwürdigerweise auf ca. 750.000 DM. Eine sucher- und finderfeindliche Auslegung aller Ermessensspielräume, insbesondere bei den Gesetzen, ist geradezu ein Markenzeichen der deutschen Archäologie.

Seit Einführung des Treasure Act ist das Meldeaufkommen in England geradezu explodiert und kein Jahr vergeht, ohne dass spektakuläre Funde bekannt werden.

England ist somit das bisher einzige Land auf der Welt, das es verstanden hat, die Bevölkerung in den archäologischen Erkenntnisgewinn zu integrieren. Üblicherweise herrscht ein tiefer Graben zwischen der Bevölkerung (Zufallsfinder, Sucher, Grundeigentümer, Sammler, Händler) und den staatlichen archäologischen Stellen. Für genau diese integrierende Sichtweise zu werben, war einer der Hauptgründe, diese Website ins Leben zu rufen.

In den meisten Ländern, insbesondere den klassischen „Archäologieländern“, gibt es strenge Gesetze bezüglich Suche, Besitz, Handel und Ausfuhr von Artefakten. Funde werden der Archäologie meist nicht gemeldet, da die sofortige Konfiszierung die Folge wäre. Je hochkarätiger die Funde und je strenger die Gesetze, desto stärker das Streben, sie ins Ausland zu verkaufen und desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass die Öffentlichkeit jemals von ihnen erfahren wird. Diese Auswirkungen restriktiver Gesetze auf die Fortschritte der Archäologie sind offensichtlich verheerend. Man muss nur einmal die Fortschritte der Archäologie im 20. Jhd. mit denen anderer Wissenschaften vergleichen. Je länger man sich mit diesem Thema beschäftigt, desto eher will man an die Archäologen appellieren, doch bitte Mitleid mit ihrer Wissenschaft zu haben, anstatt sie weiterhin auf ihrem Egotrip an die Wand zu fahren. Allerdings stoßen solche Appelle stets auf taube Ohren. Ergo muss die Strategie darin bestehen, sich an die zu wenden, die ihrerseits Macht über die Amtsarchäologen haben, die Politiker. Darin, und nicht in einer Besänftigungsstrategie gegenüber den Archäologen, liegt der Schlüssel zum Aufbrechen der Stagnation. Genau das ist in England geschehen, Siehe Kapitel „Schlussfolgerungen für die Strategie der deutschen Sondengänger

Einige wenige Länder, wie z.B. die USA, verbieten nicht, sondern wählen das andere Extrem und schränken die Rechte des Grundeigentümers nicht oder fast nicht ein. Er kann dort weitgehend graben bzw. graben lassen wie er will, und er muss keine Funde melden. Selbst auf z.B. vorgeschichtlichen indianischen Friedhöfen [
1]. Auch hier erfährt die archäologische Fachwelt meist nichts von den Funden. Das kann es also auch nicht sein.

England hingegen geht den Weg des Kompromisses. Derzeit kommt es hier mehr als in jedem anderen Land der Erde zu einem Ausgleich zwischen den Interessen des Finders – der von seinem Fund profitieren will – und denen der archäologischen Forschung. Zu 100% zufrieden ist auch dort keine der beteiligten Parteien. Zu groß sind die Interessenunterschiede. Aber man hat zu einem Miteinander gefunden, das besser funktioniert als in jedem anderen Land der Erde. Auch in England werden nicht alle Funde gemeldet, aber doch weit mehr als überall sonst.

Das gilt auch und insbesondere für Funde der absoluten Spitzenklasse, bei denen überall sonst auf der Welt die Finder alles daran setzen, dass die staatlichen Stellen nichts davon erfahren. Und zwar meist erfolgreich, wie auch der Vergleich der gemeldeten englischen Schatzfunde vor und nach Einführung der neuen sucherfreundlichen Regelung zeigt.

Dies alles ist Grund genug, den englischen Verhältnissen einen eigenen Artikel zu widmen und der Frage nachzugehen, ob es Parallelen zur deutschen Situation gibt und was man aus den in England gemachten Erfahrungen lernen kann. Dabei wird bewusst sehr ausführlich aus der englischen Fachliteratur zitiert, um auch die Archäologen ausgiebig zu Wort kommen zu lassen.



Überblick

Anmerkung: Dieser Abschnitt enthält einen älteren, aber immer noch gültigen Text, der die englische Gesamtsituation für den eiligen Leser zusammenfasst.

In Europa gibt es die meisten Sondengänger wohl in England. 1996 trat hier ein neues Gesetz in Kraft. Funde sind binnen 14 Tagen zu melden. Danach wird geprüft, ob es sich um einen Schatz im Sinne des Gesetzes handelt. Ist das der Fall, so erhält der Finder ein Kaufangebot durch eine staatliche Kommission. Die Preise liegen meist am untersten Rand der Marktpreise. Er steht unter starkem Druck an den Staat zu verkaufen. Wird der Preis akzeptiert, so teilen sich Finder und Grundeigentümer den Erlös zu 50%. Fundverheimlichung wird relativ streng bestraft.
Die Suche auf archäologischen Stätten wird sehr, sehr weitgehend gestattet, während die deutschen Behörden bemüht sind, möglichst viel als Kulturdenkmal auszuweisen, auf dem die Suche leider versagt werden muss.

Im Gegensatz zu anderen Suchern bin ich keineswegs der Meinung, dass die englische Gesamtsituation aus Suchersicht geradezu ideal ist. Sie ist sicher viel besser ist als die deutsche, da sie auf die in den meisten deutschen Bundesländern übliche ersatzlose Konfiszierung (so genanntes Schatzregal) der Funde verzichtet. Dennoch: die meisten Sucher wollen Funde nicht zu 100% des Marktwertes verkaufen, erst recht nicht für 50%. Der ideelle Wert ist zu hoch. Aber das englische Modell bietet die klaren Vorteile, dass a) das Suchen auf archäologischen Denkmälern extrem weitgehend gestattet ist und b) dass der erfolgreiche Finder ohne eigenes Zutun davon ausgehen darf, nach der Meldung weitgehend fair behandelt zu werden, wenn man von den Mindestpreisen absieht. Wenn der Grundeigentümer sich querstellt, was auch in England häufig vorkommt, dann muss nicht der Sucher um seinen 50% Anteil kämpfen, das erledigt ein staatlicher Automatismus routiniert und erfolgreich. Der Sucher muss sich „nur“ noch mit der Bewertungskommission herumschlagen und versuchen, durch Ablehnung von zu niedrigen Erstangeboten eine Nachbesserung zu erzielen. Ob der Sucher letztendlich zum Verkauf gezwungen werden kann, weiß ich nicht, der Druck ist jedoch sehr massiv und in der Regel wird verkauft.

Diese relativ faire englische Gesetzgebung, die dem Sucher im Gegensatz zu Deutschland auch Anreize zur Fundmeldung liefert, hat gemeinsam mit der recht großen Anzahl von Suchern in England zu öffentlich bekannt gewordenen Funden in einer Qualität und Quantität geführt, die man noch in den 1970er Jahren für unmöglich gehalten hätte. [20]

Interessant ist die Entwicklung hin zu der heutigen Situation in England. Noch vor 30 Jahren standen dort Archäologen den Sondengängern sehr negativ gegenüber und der eine oder andere Sondengänger befürchtete sogar, dass das Hobby ganz verboten werden könnte. Das heute die Situation ganz anders ist, ist weniger der Überzeugungsarbeit bei den Archäologen zu verdanken, sondern vielmehr der Tatsache, dass die Sondengänger eine Interessenvereinigung gründeten und für ihre Sache eintraten. Siehe dazu auch den Abschnitt „Sondengängerorganisationen“ .

Nachtrag 26.9.09: Am 24.9.09 ging folgende Meldung durch die Weltpresse: "Riesiger Goldschatz in England gefunden - Der Sondengänger Terry Herbert findet den bisher größten Goldschatz aus angelsächsischer Zeit." Weitere Einzelheiten siehe Fundtabelle im Artikel über sensationelle Privatfunde und in der Videographie.





Historische Entwicklung der Rechtslage

Oft kann man aktuelle Situationen nur dann verstehen, wenn man ihre historische Entwicklung kennt. Vieles, was heute unsinnig erscheint, war zum Zeitpunkt seines Entstehens sinnvoll. Und alles entstand im Spiel der Kräfte, das zu verdeutlichen ein Hauptanliegen dieser Website ist. Und von dem die Archäologen dieser Welt so wenig verstehen.

Zitaten aus der englischen archäologischen Fachliteratur wird ein besonders breiter Raum eingeräumt, um die Wahrnehmung der Abläufe durch die britischen Archäologen deutlich zu machen.



Treasure Trove / Schatzregal (bis 1996)

Das Treasure Trove Gesetz war bis 1996 gültig. Es entspricht weitgehend dem deutschen Schatzregal: (Historische) Schatzfunde, deren Eigentümer bzw. Erben sich nicht mehr feststellen lassen, gehen in das Eigentum der Krone über. Das Gesetz sieht seit 1886 als Kann-Bestimmung eine mögliche Belohnung des meldenden Finders vor. Im angelsächsischen Rechtsraum spricht man von einer „ex gratia“ Zahlung. Die Bezeichnung stammt aus dem Lateinischen, bedeutet „aus Dankbarkeit“ und macht deutlich, dass der Finder keinerlei Rechtsanspruch auf eine Zahlung hat.

Die Auswirkungen auf die Praxis war in England dieselben wie in den heutigen deutschen Bundesländern mit Schatzregal und in allen Ländern weltweit, in denen archäologische Funde rechtlich Staatseigentum sind, nämlich ein Meldeaufkommen von fast Null. Siehe Resultate.

Historische Wurzeln

Das Treasure Trove Gesetz war bis zu seiner Ablösung 1996 einer der ältesten gültigen Bestandteile des englischen Rechts. Es stammt in seinem Kern aus dem 13. Jahrhundert. Es war nie dazu gedacht gewesen, den staatlichen archäologischen Institutionen zu dienen – bis zu deren Gründung nach ein halbes Jahrtausend vergehen sollte - sondern diente ursprünglich rein fiskalischen Zwecken:

Auch im Mittelalter gab es unversteuertes Einkommen, das folglich nicht offen zutage treten durfte. Da man es damals noch nicht in Alpenrepubliken transferieren konnte, wurde das Geld schlicht vergraben. Um dieser Praxis entgegenzutreten, wurde dieses Gesetz eingeführt. Wurde nämlich ein Schatzfund bekannt, so konnte der Grundeigentümer ihn nur dann als eigenes Vermögen deklarieren, wenn das mit seinen abgegebenen Steuererklärungen vereinbar war. Andernfalls gab er besser an, dass das Geld nicht ihm gehörte, denn ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung war weitaus unangenehmer als der Verlust des Geldes. Und wenn der Schatz nicht ihm gehörte, dann gehörte er dank dieses Gesetzes ab dann der Krone.

Exkurs:
Dass Steuervermeidung kein modernes Phänomen ist, wissen Studenten der Geschichte, wie Sondengänger, auch aus anderen Bereichen. Die ältesten erhaltenen Schriftquellen zu der Existenz und Größe landwirtschaftlicher Betriebe sind fiskalische Unterlagen, wie die Urbare in Deutschland und das „Doomsday Book“ in England. Man weiß heute, dass die Größe der Betriebe dort tendenziell zu klein angegeben wurde, ohne Zweifel deswegen, weil die dort aufgeführte Größe als Grundlage für das Festlegen der Steuern diente. Andere historische Formen der Steuervermeidung, die den Suchern bekannt sind, sind z.B. das Schmuggelgut auf den spanischen Schatzschiffen (Vermeidung des Königsfünftels ) oder unzutreffende Jahrestempel auf Münzen in den Neuenglandstaaten des 17. Jhd. .

Noch ein Exkurs: Das Treasure Trove bzw. das deutsche Schatzregal – das ebenfalls ursprünglich nicht für die Geschichtsforschung gedacht war, sondern auf das Wohl der Staatsfinanzen abzielte – sind nicht die einzigen Beispiele für Gesetze, die durch heutige archäologische Behörden für ihre Dienste eingespannt und somit zweckentfremdet wurden. Ein anderes Beispiel sind urheberrechtliche Ansprüche nach editio princeps (siehe Kapitel "Urheberrecht" in Artikel "Rechtslage") , wie sie bei der Himmelscheibe Anwendung fanden.

Ende der Exkurse.

Geschichtliche Entwicklungen, wie auch die von Gesetzen, verlaufen nicht zielgerichtet. Das Spiel der Kräfte hat eher chaotische Züge. Das gilt auch für den Weg hin zu der britischen Gesetzesnovelle. Wäre sie 15 Jahre früher erfolgt, so wäre sie für die Sondengänger vermutlich ungünstiger verlaufen.

Die nachfolgenden Absätze beschreiben die Hauptaktivitäten von Archäologen und Sondengängern im Vorfeld der Gesetzesänderung.

Entwicklung 1970-1996

Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Ereignisse und Veränderungen in chronologischer Reihenfolge bis zur Verabschiedung des Treasure Act 1996.

Die grundsätzliche Einstellung der englischen Archäologen war in den 1970er Jahren die gleiche wie die ihrer Berufskollegen in aller Welt. Man sah Sondengänger primär als Schädlinge an. Und wie überall auf der Welt versuchten Archäologen auch in England zwei Dinge. Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung vom schädlichen Treiben der Sondengänger zu überzeugen, und das Nutzen ihres politischen Einflusses zur Verschärfung der Gesetze.

(Historisch gesehen haben die Archäologen in der gesamten, mittlerweile etwa 100 jährigen Geschichte der Amtsarchäologie wurde noch nie etwas anderes versucht, z.B. eine Art der Zusammenarbeit mit privaten Suchern oder eine Gesetzesliberalisierung. Von daher ist auch in den nächsten 100 Jahren nicht damit zu rechen.)

Bezüglich der Verschärfung der Gesetze versuchte der CBA (grob dem deutschen Verband der Landesarchäologen vergleichbar) seit seiner Gründung 1943 bis 1996 nicht weniger als elf Mal, strengere Gesetze anzuregen. Er scheiterte immer. [19]

Auch in Deutschland versuchen die archäologischen Gremien dies immer wieder. Sowohl bundesweit (gescheiterte Einführung des Schatzregals in das BGB, gescheiterte Initiative für ein generelles Exportverbot nach Vorbild der klassischen „Archäologieländer“) als auch auf Länderebene (bislang scheiterte die Einführung des Schatzregals in Bayern mindestens zwei Mal, zuletzt um 2005, beide Male am Widerstand der Bauernverbände (nicht der Sondengänger, die unorganisiert und folglich schwach sind).

Die zweite Maßnahme war die Öffentlichkeitsarbeit, und sie blieb wie überall weitgehend erfolglos. Weder die Medien noch die Bevölkerung sehen die Suche nach historischen Gegenständen prinzipiell als etwas Schlechtes an. Und wenn tatsächlich ein Schatz gefunden wird – umso besser. Letztlich erwiesen sich die Klagen von der Befundstörung als der Bevölkerung nicht vermittelbar. [2] (Zur gesellschaftlichen Selbstisolation der Archäologen siehe auch Artikel „Archäologen in Deutschland“ . Die Situation besteht weltweit.)

Wie die heutigen deutschen Archäologen wussten auch die englischen damals nicht, wie sie auf diese Situation reagieren sollten. Genau wie im heutigen Deutschland kam zu heftigen internen Diskussionen. Und genau wie im heutigen Deutschland setzten sich in England Ende der 1970er Jahre die Hardliner durch. 1979 veröffentlichte der CBA eine Erklärung, die praktisch eine Kriegserklärung an die Adresse der Sondengänger war. Man wollte keine private Suche nach historischen Relikten, auch nicht durch eine kleine Gruppe handverlesener Sondengänger. [3]

1980 wurde die STOP Kampagne vom CBA und anderen staatlichen archäologischen Institutionen wie z.B. Museenverbänden gestartet. STOP stand für „Stop Taking Our Past“ („hört auf, unsere Vergangenheit zu nehmen“) und sollte die Öffentlichkeit für Befundstörungen durch Sondengänger sensibilisieren. Dazu wurde eine Zeichnung publiziert, die hier aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben, sondern nur beschrieben werden kann.

Sie zeigt einen Detektor über einen Erdbodenschnitt, der eine Stratifizierung wie im Lehrbuch aufweist. In etwa 1 m Tiefe, unter Schichten von Mauerwerk, Resten eines normannischen Hauses, eines angelsächsischen Ofens, eines mittelalterlichen Holzhauses und sogar eines (römischen?) Mosaiks sind zwei Münzen eingezeichnet. Der Begleittext fragt, ob man sich durch alle diese Schichten graben sollte, nur um zu den zwei Münzen zu gelangen. [4]

STOP sollte die Öffentlichkeit gegen die Sondengänger mobilisieren, hat aus der Sicht der Archäologen aber mehr „Schaden als Nutzen“ angerichtet. [5]. Die Quelle führt das nicht weiter aus. Vermutlich hat das Flugblatt in der Bevölkerung vor allem den (grotesk falschen) Eindruck erweckt, dass man mit modernen Metalldetektoren wertvolle Münzen noch in 1 m Tiefe finden könnte.

Die STOP Kampagne war in mehrfacher Hinsicht typisch für die noch heute übliche Öffentlichkeitsarbeit der Amtsarchäologie:

Man stellt einen extremen Schadensfall als Normalfall dar. Vielleicht eines von einer Million Sondengängerlöchern wird durch solche archäologische Schichten getrieben. Man verschweigt, dass Archäologen an dieser Stelle nach menschlichem Ermessen nie gesucht hätten. Rein statistisch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Quadratmeter Boden irgendwo auf der Welt jemals die Kelle eines Archäologen sieht, nahezu Null. Man vergleicht also ein Horrorszenario bei den Sondengängern mit einem Idealszenario bei der Amtsarchäologie, was weder sachlich sinnvoll noch sehr fair ist.Man operiert mit maßlos übertriebenen Tiefenangaben. Selbst heute, 30 Jahre nach STOP, liegt die praktische Ortungstiefe bei einer oder zwei einzelnen Münzen bei ca. 20-25 cm. Entsprechend minimal ist die Gefahr einer Befundstörung. Ein heutiger Detektorhersteller, dessen Produkt auch nur die halbe Tiefenleistung wie auf dem STOP Flugblatt hat, würde den Markt beherrschen.

Eine weitere, aus Archäologensicht unerfreuliche Folge der STOP Kampagne war, dass sich nun auch die Sondengänger organisierten.

1981 entstand der National Council for Metal Detecting (NCMD).
1982 folgte die Gründung einer: Splitterorganisation des NCMD, des Federation for Independent Detectorists FID
Ab 1982 verstärkte auch die Sondengängerzeitschrift Treasure Hunting (siehe Artikel „Englische Sondengängerfunde“) zunehmend seine Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit

In den 1980er Jahren erwies es sich für die Archäologen als schwierig, ihre ablehnende Haltung gegenüber Sondengängern konsequent durchzuhalten. Insbesondere, wenn sie, wie Mitglieder des Sondengängervereins York, immer wieder mit hervorragenden Funden und erstaunlicher Sachkenntnis zu ihnen kamen. So entstanden lokale Inseln der Zusammenarbeit oder zumindest Toleranz. Einzelne Archäologenpersönlichkeiten spielten hier eine große Rolle. Das Resultat war die zügige, systematische Erfassung von zehntausenden Artefakten , die den archäologischen Nutzen zeigten, der aus Zusammenarbeit statt Konfrontation erwachsen konnte. [6] Für die Archäologen war das Ausmaß der Sondengängeraktivitäten, aber auch die Anzahl der gemeldeten Objekte ein - Zitat - „Schock“ [7] Die Sondengänger sahen sich in ihrer Ansicht bestätigt, der Allgemeinheit einen Dienst zu erweisen. Die Suche erschien wie eine zeitgemäße Möglichkeit, der Zerstörung der Artefakte durch Dünger zuvorzukommen.

„Nicht alle Archäologen waren mit dieser „Fraternisierung mit dem Feind“ glücklich. Die Funde waren zwar (für alle Beteiligten) häufig aufregend, aber eben aus dem Kontext gerissen und somit eines großen Teils ihrer Aussagekraft beraubt. Diese Funde anzunehmen hieß eine Praxis zu akzeptieren, die letztendlich archäologiefeindlich war. Es hieß, Sondengänger zu ermutigen noch mehr zu suchen. Außerdem fingen Sondengänger an, falsche Fundortangaben zu machen, und eine falsche Angabe ist schlechter als überhaupt keine. Zwar war man sich einig, dass die meisten Sondengängerangaben korrekt waren, aber die wenigen Falschangaben weckten Zweifel an dem Datenmaterial in seiner Gesamtheit.

Es gab hoffnungsvolle Zeichen der Zusammenarbeit. Aber welcher Archäologe konnte schon die Zeit für eine Betreuung erübrigen? Die Situation musste rationalisiert werden.“
[7]



„Der letzte, und erfolgreiche, Versuch das Gesetz zu reformieren wurde von der Archäologischen Gesellschaft Surrey
Ende der 1980er Jahre gestartet. Er war eine Antwort of das Plündern der Stätte von Wanborough, wo ein sehr großer Hort von eisenzeitlichen Münzen systematisch von Sondengängern gestohlen worden war. Dies hatte dem römisch-keltischen Tempel großen Schaden zugefügt. Die folgende Strafverfolgung verlief aufgrund von Unzulänglichkeiten des Treasure Trove Gesetzes im Sande.“ [9]



1988 befand das britische Parlament, dass es „unangemessen umständlich“ sei, eine „bürokratische Maschinerie“ zum Umgang mit Sondengängern aufzubauen.

In Anbetracht der Leistungsfähigkeit der Sondengänger einerseits und, vor allem, der fehlenden Bereitschaft der Politik die Gesetze zu verschärfen, entschieden sich die britischen Archäologen mehrheitlich zu einer Richtungsänderung hin zu einer Zusammenarbeit.



Die Zeit war reif für eine Meinungsänderung unter den Archäologen. Die orthodoxe Sichtweise wurde nun, dass die Sondengeherei von Dauer sein würde, dass sie, ob einem das nun gefiel oder nicht, große Mengen an Objekten bergen würde, die für das Verständnis von Englands Vergangenheit wichtig sein würden, dass diese Objekte nun wenigstens erfasst werden konnten, selbst wenn das mit ihrem Kontext im Großen und Ganzen nicht gelang, und dass dies der Mühe wert sein würde.“ [8]



Danach kam es zu der Verabschiedung der Treasure Acts 1996, der nachfolgend vorgestellt wird.

Im gleichen Jahr wurde mit dem Aufbau des Portable Antiquities Scheme PAS begonnen, um die Artefakte zu erfassen, die nicht unter den Treasure Act fielen. Auch auf das PAS wird nachfolgend näher eingegangen.

Soweit die Chronologie der Ereignisse.



Die wichtigste einzelne Frage aus der Sicht der Sondengänger ist, welcher Ablauf im Spiel der Kräfte letztlich das neue Gesetz hervorgebracht hat. Das wurde in den o.g. Aussagen bereits angedeutet, soll aber noch in aller Deutlichkeit herausgearbeitet werden.

Haben Sondengänger Archäologen von ihrer Nützlichkeit überzeugt, so dass diese voller Enthusiasmus zum Gesetzgeber gelaufen sind, damit der die Position der Sondengänger soweit stärkt, dass sie mehr melden? Keineswegs. Es ist zwar richtig, dass einzelne Archäologen näher mit Sondengängern zu tun hatten und sich einige von ihnen von den Funden und Kenntnissen der Sondengänger beeindruckt zeigten. Aber von einem generellen Meinungsumschwung innerhalb der archäologischen Meinungsführer konnte keine Rede sein. Der Archäologenverband CBA versuchte immer wieder vergeblich strengere Gesetze zu erreichen.

Zwar bewerten die o.g. Quellen den Treasure Act als den erfolgreichen Versuch einer Gesetzesnovelle auf Initiative der Archäologischen Gesellschaft Surrey als Reaktion auf die Raubgräberfreveltat von Wanborough. Aber der Treasure Act kam erst etwa Jahrzehnt später zustande und er verbesserte die Lage der Sondengänger, was die Archäologen bestimmt nicht vorgeschlagen haben. Man kann wohl bestenfalls sagen, dass die Archäologen eine Novellierung angeregt haben, dass sie aber anders ausfiel als geplant.

Entscheidend für die Abläufe waren die Politiker. An ihnen scheiterten alle Versuche der Archäologen die Gesetze verschärfen zu lassen. Was sie über Jahrzehnte hinweg immer wieder versuchten. Das einige Archäologen auch positive Erfahrungen mit Sondengängern gemacht haben, hat allenfalls ihre Resignation gegenüber dem Gesetzgeber beschleunigt.

Diese Beobachtung ist von fundamentaler Bedeutung für die Schlussfolgerungen für die Strategie deutscher Sondengänger, die in einem späteren Kapitel besprochen werden. Zunächst muss geschildert werden, welche Regelungen 1996 eigentlich genau beschlossen wurden.



Treasure Act (seit 1996)

Die fundamentale Veränderung des neuen Treasure Act 1996 gegenüber dem alten Treasure Trove Gesetz bestand darin, dass der Grundsatz vom Staatseigentum an archäologischen Funden aufgegeben wurde. Das Fundeigentum wurde nun 50/50 zwischen Finder und Grundeigentümer geteilt. Der Staat erhält nur ein Vorkaufsrecht. Diese Eigentumsregelung ermöglichte die zweite wesentliche Veränderung, nämlich das Betrachten der Sondengänger als Dienstleister bzw. Lieferant von Informationen und Artefakten, nicht als „Schädling, der historische Stätten plündert“.

Außerdem, und das ist bei archäologischen Gesetzen weltweit die Ausnahme, hat man sich auch Gedanken über die zur Realisierung des Gesetzes notwenigen finanziellen Mittel gemacht. (Der weltweite Normalfall, insbesondere in den klassischen Archäologieländern, ist, dass man etwas verbietet, aber nicht die Mittel bereitstellt, das Verbot auch zu überwachen und durchzusetzen.)



Der Treasure Act gilt in England, Wales und Nordirland. Schätze im Sinne dieses Gesetzes sind die nachfolgend definierten Funde, sofern sie nach dem 24.9.1997 gefunden wurden.

In einem denkbar großen Unterschied zu den o.g. präzisen Angaben sind die Definitionen der Schätze (Amtsdeutsch: Bodendenkmäler) in den deutschen Denkmalschutzgesetzen lächerlich vage. Dort heißt es dann etwa „Objekte, deren Erhalt aufgrund ihres wissenschaftlichen Wertes im öffentlichen Interesse liegt.“ Grundlage ist also eine subjektive Bewertung, keine objektiv messbaren Eigenschaften.

Objekte, die einem ursprünglichen Eigentümer oder seinen Erben zugeordnet werden können, fallen ebenso wenig unter das Gesetz wie unbearbeitete Objekte (Fossilien) und Wracks.


Definition Schätze

Ablauf

Falls ein Museum ein Fundobjekt erwerben will, wird dessen Marktwert zunächst von einem unabhängigen Komitee geschätzt. Diese Belohnung wird üblicherweise zu gleichen Teilen zwischen Finder und Grundeigentümer aufgeteilt. Die Belohnung kann reduziert werden oder ganz verfallen, wenn ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Sobald eine Geldsumme festgelegt ist, haben Museen vier Monate Zeit das Geld zu beschaffen. Archäologen haben keinen Anspruch auf Belohnungen. [10]

Ebenfalls sehr wichtig für die Praxistauglichkeit einer Gesetzesregelung ist, dass der Finder für archäologisch korrektes Verhalten belohnt werden muss oder zumindest nicht bestraft werden darf. Paradoxerweise ist es in den meisten Ländern, auch Deutschland, genau anders herum. Dies ist Teil der übergeordneten Problematik, dass Archäologen üblicherweise Dinge beschließen, die die Bevölkerung veranlasst, sich archäologisch schädlich zu verhalten. Dieses Phänomen wird amtsarchäologisches Paradoxon (AAP) genannt und in einem noch zu schreiben Artikel näher beschrieben und analysiert.

Es geht konkret um die Frage, ob ein Finder seinen (hälftigen) Eigentumsanspruch am Fund verliert, wenn er ihn nicht selber ausgräbt. Außergewöhnlich hochwertige und komplexe Funden, insbesondere Horte, sollten von Archäologen ausgegraben werden. Was aber nicht immer gewünscht (Denkmalschutzdogmen) oder möglich (kein Budget) ist. Für alle diese Fälle muss ein funktionsfähiges Gesetz einen Ablauf vorsehen, bei dem der Finder seinen Eigentumsanspruch nicht verliert. Das mag selbstverständlich klingen, ist in der Realität aber alles andere.

Normalerweise interessieren sich archäologische Institutionen kein bisschen für die Interessen des Sondengängers und sehen Meldungen von im Boden belassenen („in situ“) Funden als Selbstverständlichkeit an, auch wenn sie fast nie vorkommen. So kommt es, dass ein Finder, der in einem deutschen Bundesland ohne Schatzregal einen Hort ausgräbt und in der Plastiktüte dem Landesdenkmalsamt auf den Tresen knallt trotz gestörter Befunde 50% Eigentum erwirbt, während jemand, der den Fund brav in situ meldet leer ausgeht. Die Behörde verbietet dann das Ausgraben und will es selber nicht tun. Und er selber kann es nicht mehr legal tun, weil der Fundort durch seine Meldung nun denkmalgeschützt ist. Beamtenhumor.
(Beispiele aus Bayern, bundesweit führend in der Sondengängerabschreckung sind der Bronzezeitlicher Hortfund von Kirchseeon oder ein mögliches Flachbrandgrab )

Aber auch aus England sind solche Situationen aus der Zeit vor dem Treasure Act bekannt. So berichteten die britischen Sondengängerzeitschriften von einem Vorfall, wonach die Behörden nach einer in situ Meldung eines bedeutenden Fundes dem Finder sagten: „Sie dürfen den Fund nicht ausgraben. Und wir werden ihn nur ausgraben, wenn Sie dem Staat alle Eigentumsrechte übertragen. Denn wir können dem Steuerzahler nicht zumuten, für Ausgaben aufzukommen, die nur aufgrund ihrer privaten Aktivitäten entstanden.“ Genau diese Art von Archäologen beklagt übrigens am lautesten, wenn Privatleute ihre Funde nicht melden.

Die neuen britischen Regelungen gehen zumindest insoweit auf die Problematik ein, dass sie in den Verhaltensmaßregeln für Sondengänger folgendes vorsehen:

Den Fund zu melden lässt Ihre Fundrechte unberührt, und führt zu dazu, dass weit mehr archäologisches Material bekannt wird.“ [11]




Portable Antiquities Scheme (PAS) (seit 1996)

„1995 bemerkte die Regierung, dass obwohl das 1996 Treasure Act die meisten Anomalien des alten Gesetzes beseitigte, die meisten archäologischen Funde nicht von ihm erfasst wurden. Daher entwickelte die Regierung ein freiwilliges Meldeverfahren, das das 1996 Treasure Act Gesetz ergänzen sollte. Dazu wurde ein Netzwerk aus über das ganze Land verstreuten Archäologen aufgebaut. Ziel war, zumindest die groben Fundumstände der meisten archäologischen Objekte zu erfassen. Bislang geschah das nicht.

PAS wurde im Dialog zwischen allen beteiligten Parteien, auch den Sondengängern, entwickelt. Alle wurden gehört und stimmten darin überein, dass die Erfassung aller archäologischen Funde wichtig ist, dass die bisherige Situation unbefriedigend war und dass dafür weitere Mittel notwendig sein würden.
Zum ersten Mal gab es einen Konsens zwischen Archäologen und Sondengängern dass ein freiwilliges Verfahren den besten Weg vorwärts darstellt. [12]

Ziele des PAS
Das Hauptziel des PAS ist es die große Menge der archäologischen Information zu begrenzen, die jedes Jahr verloren geht. Indem man die Fundumstände aktiv aufzeichnet im Interesse des Gemeinwohls. Unsere Philosophie ist dass wir Sondengängerei nicht ermutigen wollen, aber wir erkennen, dass sie existiert und legal ist, vorausgesetzt, der Sondengänger hat die Genehmigung des Grundeigentümers und vermeidet geschützte Stätten. Wir glauben, dass es besser ist, mit den Sondengängern zu kooperieren, sie zu ermutigen sich verantwortlich zu verhalten und ihre Funde zu melden, als sie zu ignorieren, was oft die Haltung in der Vergangenheit war. Es ist ein schmaler Grat und es ist einfach PAS zu beschuldigen diese Aktivität zu legitimieren, aber ich bin fest davon überzeugt, dass es wesentlich besser ist, die Kooperation mit diesen Leuten zu suchen und sie zu guten Verhaltensweisen zu ermutigen als sie beiseite zu schieben. Sie werden in jedem Fall weiter suchen und wir werden alle verlieren wenn wir ihre Funde nicht aufzeichnen.“ [Es spricht der Autor Roger Bland].[13]





Aktuelle Situation



Resultate von Treasure Act und PAS

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schatzfundmeldungen nach Einführung des Treasure Act 1996 geradezu explodiert sind. Auch bei den Spitzenfunden, siehe den reich bebilderten Artikel "Spektakuläre Funde englischer Sondengänger". Auch das freiwillige Meldeprogram PAS wurde gut angenommen, sobald die notwendige Infrastruktur (genug Meldestellen etc.) vorhanden war, was etwas dauerte.

Nachfolgend werden die offiziellen Statistiken wiedergegeben. Zum Vergrößern anklicken.

Statistiken Treasure Act 1996 (Schatzfunde)



Englische Schatzfunde 1988 bis 2007

Englische Schatzfunde 1988 bis 2007 Etwa Verzehnfachung der Fundmeldungen seit Einführung des sondengängerfreundlichen Treasure Act 1996. Weitere Erhöhung als Seiteneffekt der Meldedatenbank PAS etwa ab deren Akzeptanzdurchbruch 2002. Vorher unzureichende Mittel.

Schatzfunde in Wales 1997 bis 2006

Schatzfunde in Wales 1997 bis 2006

Statistiken PAS Funde (Histor. Nichtschatzfunde)



Englische archäol. Nichtschatzfunde 1997 bis 2007

Englische archäol. Nichtschatzfunde 1997 bis 2007 Akzeptanz des Meldedatenbank PAS ab etwa 2002. Vorher unzureichende Ausstattung. Danach ständig steigende Fundbasis.

PAS Funde nach Art

PAS Funde nach Art Übersetzung: Metal objects: Metallobjekte. Coins: Münzen. Lithics: Steinartefakte. Pottery:Keramik. Other: Andere

PAS Funde nach Periode

PAS Funde nach Periode Übersetzung: Stone age: Steinzeit. Bronze age: Bronzezeit. Iron age: Eisenzeit. Roman: Römisch.Early Medieval: Fühmittelalter. Medieval: Mittelalter. Post medieval: Nachmittelalter, Neuzeit.

PAS Funde nach Fundmethode

PAS Funde nach Fundmethode Sondengängerfunde knapp 70%, davon 6.5% visuell beim Sondengehen gefunden. Traditionelle Feldbegehung 25%. Funde von archäologischen Ausgrabungen mit 0.3% quantitativ bedeutungslos.

PAS Funde in Wales

PAS Funde in Wales Durchbruch erst ab 2004. Vorher unzureichende Mittel.

Kosten und organisatorische Konsequenzen

In diesem Kapitel geht es um das liebe Geld. Grundsätzlich haben Archäologen dazu ein etwas gestörtes Verhältnis und mögen das Wort nicht. Um die sensible Amtsarchäologenseele nicht unnötig zu belasten, wird dieses Wort in diesem Kapitel nicht noch einmal verwendet werden. Statt dessen wird das Wort „Mittel“ benutzt. Es geht also um Kohle.

Die Mittelfrage ist in der Realität (noch so eine aus Archäologensicht unschöne Sache) natürlich von zentraler Bedeutung. Jede gesetzliche Regelung, die funktionieren soll, muss finanzierbar und realitätskonform sein. Archäologische Gesetze sind das meist nicht, und funktionieren folglich nicht.

So ist es weltweit ziemlich einfach, archäologische Verbots- und Konfiszierungsgesetze erlassen zu lassen. Aber auch sie erfordern zu ihrer Überwachung und Durchsetzung Mittel, die in der Regel nicht vorhanden sind. Da sie, insbesondere die Eigentumsgesetze, zudem von der Bevölkerung oft moralisch nicht akzeptiert werden, werden sie oft umgangen. Nicht das gewünschte Ergebnis wird erzielt, sondern Funde verschwinden im Untergrund, so dass die archäologische Situation sich durch das Gesetz eher verschlimmert als verbessert. Ein weiteres Beispiel für das amtsarchäologische Paradoxon AAP.

Die englische Neuregelung berücksichtigt, dass die weltweit üblichen Versuche der archäologischen Stellen, sich per Gesetz Arbeitsergebnisse anzueignen, an deren Zustandekommen sie nicht den geringsten Anteil hatten, überall auf den entschlossenen Widerstand der Bevölkerung trifft. Man versteht, dass es nichts umsonst gibt, auch archäologische Funde nicht. England ging weg vom Artefaktkommunismus mit der ihm eigenen Stagnation hin zur Marktwirtschaft. Wer einen Schatz findet und meldet erhält nun eine am Marktwert orientierte Entschädigung, nicht mehr nur ein Fachbuch. So eine Regelung widerstrebt dem Wesen der Archäologen („Wir unterstützen doch keine Schatzsucher!“) zutiefst und wurde sicher nicht mit ihnen, sondern gegen sie durchgesetzt. Auf Druck der Politiker. Aber nun war sie da und die britische Archäologie trat, oft sicher widerwillig, in die Realität ein.

Ein so umfassender Paradigmenwechsel wie die britische Neuregelung erfordert das Zusammenspiel aller Parteien. Es war nicht damit getan, dass ein Leiter einer archäologischen Institution gezwungen wird „mal eben“ provisorisch ein paar Mittel aus seinem Budget für die Betreuung von Sondengängern freizumachen. Millionenbeträge mussten bewilligt werden. Es musste eine von vorneherein geplante Lösung her. Woher sollten die Mittel für Artefaktankäufe herkommen? Woher die für das Personal, dass die Fundmeldungen entgegennehmen sollte?

Die Mittel für die Personalkosten, insbesondere für die Realisierung von PAS, wurden durch eine Lotterie bereitgestellt. Im Bereich der eigentlichen Schatzmeldungen war die Finanzierung grundsätzlich etwas einfacher, denn man erhielt ja Schätze im Gegenzug. Jedes Museum hat seine Finanzquellen. Dennoch erwies sich hier gerade der Erfolg des Gesetzes als Problem.

Dieser Erfolg verursacht Probleme. Museen haben Mühe die Geldmittel zum Ankauf bereitzustellen und etwa 50% der Funde werden nicht beansprucht, weil keine Finanzierung auf die Beine gestellt werden kann.“ [15]

In diesem Fall bleibt der Fund gemeinschaftliches Eigentum von Finder und Grundeigentümer, die ihn frei auf dem Markt veräußern können.

In Einzelfällen kann es unschön sein, wenn ein Museum einen Fund nur deswegen nicht kaufen kann, weil die Frist von 4 Monaten zu knapp ist oder weil es temporär knapp bei Kasse ist. Grundsätzlich ist es aber ein wichtiges Regulativ, dass die Museen zahlen müssen. Was man nicht in irgendeiner Form bezahlen muss, schätzt man auch nicht. Und wenn man sich ein Artefakt schon dadurch zueignen kann, dass man den Stempel „Wissenschaftlich wichtig“ auf die Fundmeldung knallt (deutsche Bundesländer mit Schatzregal sowie die klassischen „Archäologieländer“), so macht man davon undifferenziert Gebrauch und fängt an, Artefakte ohne Sinn und Verstand zu hamstern. Vermutlich ist dieser Stempel in den deutschen archäologischen Behörden nach „Suche verboten!“ der abgenutzteste.



Gesetzesvollzug

Eines der Argumente dieser Website für eine stärkere Einbindung statt Kriminalisierung von Sondengängern besteht in den unzureichenden Möglichkeiten der Strafverfolgung. Hier sollen dazu nur einige Zitate britischer Archäologen stehen, ohne weiteren Kommentar.

„Es gibt ebenfalls Probleme mit dem Gesetzesvollzug. Viele ungemeldete Funde erschienen im Handel, auf Ebay und anderswo. Es gibt auch ein erhebliches Problem mit dem Plündern archäologischer Stätten. […] Die potentiell enorme Anzahl von Stätten physisch zu schützen wird immer sehr schwierig sein, zumal in den meisten Gegenden die Polizei solchen Verbrechen nur geringe Priorität zumisst; selbst wenn es zu einem Verfahren kommt sehen Gerichte diese Taten nicht als schwerwiegend an.



Im Oktober 2006 unterzeichnete PAS eine Vereinbarung mit Ebay wonach Ebay Auktionen sperren wird, die ihm von PAS als fragwürdig gemeldet werden.“
[15]

„Es gab bislang weder Strafverfolgungen als Konsequenz der Umsetzung der 1970 UNESCO Konvention noch in Bezug auf das 1996 Treasure Act Gesetz. „ [16]



Zufriedenheit Öffentlichkeit

Aus der Sicht der Öffentlichkeit sind vor allem spektakuläre Schatzfunde interessant, weniger die üblichen archäologischen Arbeitsergebnisse und die Kleinfunde von PAS. (Siehe Beitrag „Archäologie und Archäologen in Deutschland“ ). Da war es nur folgerichtig, die Zusammenarbeit mit den Sondengängern zu suchen, denn keine andere Gruppe hat mehr Schatzfundpotenzial.

Bezüglich der Schatzfunde, also des eigentlichen Treasure Act, ist die Bevölkerung sehr zufrieden und folglich auch die Politiker. Während in Deutschland „Raubgräber“ zumindest in amtlichen Mitteilungen schon fast ein Synonym für Sondengänger wurde, werden Sondengänger in England öffentlich von hochkarätigen Politikern als die „unbesungenen Helden der Geschichtsforschung“ gelobt.

Konsequenzen: Die Zukunft von PAS war und ist ungewiss. Niemand weiß heute, ob es noch in 10 oder sogar nur 5 Jahren finanziert werden kann. Der Treasure Act jedoch hat alle Erwartungen der Öffentlichkeit mehr als erfüllt. Er wird bleiben.



Zufriedenheit Archäologen

Es ist schwierig, Aussagen über die statistische Zufriedenheitsverteilung innerhalb der britischen Archäologen zu treffen. Ja, einige äußern sich sehr zufrieden. Wer allerdings Archäologen kennt, der weiß, dass sie allgemein sehr stark dogmatisch denken.

Eines dieser Dogmen lautet „Es ist besser, wenn ein Befund unentdeckt bleibt, als wenn er durch Sondengänger entdeckt und bei der Bergung von Objekten zerstört wird. Und mit ihm Kontextinformationen.“ Und gegen dieses Dogma verstößt der Treasure Act.

In der Praxis graben Archäologen aufgrund mangelnder Mittel kaum und so lautet die reale Alternative „Fund mit wenig Kontextinformation“ oder „Weder Fund noch Kontextinformation“. Das Erstgenannte wird dann ja wohl besser sein. Bei Dogmen geht es jedoch nicht um Resultate und die Praxis, sondern um Prinzipien. Wie in jeder Gruppe gibt es auch bei den Archäologen „Pragmatiker“ und „Hardliner“, „Tauben“ und „Falken“, „Realos“ und „Fundis“. Im Unterschied zu anderen Gruppen dominieren derzeit weltweit aber eindeutig die „Falken“, was eine Ursache der amtsarchäologischen Isolation innerhalb der Bevölkerung ist. Diese werden den Treasure Act aufgrund der o.g. Dogmenverletzung als Niederlage und Fehlentwicklung ansehen.

Ebenso zur Unzufriedenheit der Archäologen trägt bei, dass die Wertschätzung der Bevölkerung für die Arbeitsergebnisse der Sondengänger weit höher ist als für ihre. Sondengänger finden in jedem Jahr mehr „tolle Sachen“ als die Archäologen in einem Jahrzehnt. Endlich, so scheint es, kommen die wahren Suchprofis zum Zug. Nicht nur die Arbeitsergebnisse sind besser, die Sondengänger erhalten nun auch gesellschaftliche Anerkennung. Früher konnte man sie als „Raubgräber“ abkanzeln und in eine Reihe mit Dieben stellen, das geht nun nicht mehr.

Gleichzeitig verlieren die Archäologen neben ihr Archäologiemonopol auch an gesellschaftlichem Ansehen und sogar ihr Selbstbild nimmt Schaden, weil eine Realität, die man andauernd in der Zeitung liest („Sondengänger macht schon wieder einen Jahrhundertfund“) schwerer zu ignorieren ist als eine, von der in den Medien kaum die Rede ist. Vom Hohepriester der Vergangenheit zum Verwalter der Stagnation, die erst durch Sondengänger aufgebrochen werden musste. Das ist freilich schmerzlich, und nicht alle Archäologen finden Trost in den spektakulären Funden. Auch, weil ihre eigenen Funde oft eher spärlich sind, hat sich unter Archäologen eine Philosophie herausgebildet, die Funden eine untergeordnete Bedeutung zuweist. Das in der Szene berühmt-berüchtigte Motto des Leiters der Bodendenkmalpflege an einem deutschen Landesdenkmalsamt lautet „Nicht Funde zählen, sondern Befunde.“

Aufgrund dieser Umstände werden auch heute noch viele wichtige englische Archäologen die Einführung des Treasure Acts als einen Fehler ansehen, der im momentanen politischen Klima nicht korrigiert werden kann, aber irgendwann korrigiert werden muss. Bis es soweit ist, vertreibt man sich die Zeit mit dem Ärgern der Sondengänger, z.B. durch konsequent am unteren Limit liegenden Wertgutachten im Ankaufsverfahren.



Zufriedenheit Sondengänger

Der Treasure Act 1996 hat die Lage der englischen Sondengänger stark verbessert. Im Vergleich zu der deutschen Situation bietet das neue Gesetz zahlreiche Vorteile, die es viel attraktiver erscheinen lassen den Meldeweg zu beschreiten.

Gegenüber den deutschen Bundesländern mit Schatzregal besteht vor allem der fundamentale Vorteil, dass der Finder 50% des Eigentums erhält und so eine Meldung zumindest in Erwägung ziehen kann.

Selbst gegenüber den deutschen Bundesländern ohne Schatzregal besteht der Vorteil, dass kein Finder Angst haben muss, erst Rechtsstreite durchstehen zu müssen, ehe er sein Eigentum verwerten kann. Die Angst davor ist weltweit auch da für viele Fundverheimlichungen verantwortlich, wo die Rechtslage sucherfreundlich ist. Es gibt auch noch andere - völlig legale - Gründe über seine besseren Funde lieber zu schweigen. Dies hat dazu geführt, dass es im kollektiven Bewusstsein der Sucher der Welt besser ist, über Funde Stillschweigen zu wahren und in jeder Hinsicht unauffällig zu bleiben. Dieses Bewusstsein hat sich in Jahrhunderten gebildet und kann selbst durch die sucherfreundlichste Rechtsnovelle nicht innerhalb von 10 Jahren verändert werden.

Generell ist es jedoch ein Vorteil, weniger diskret vorgehen zu müssen. Man kann offener über seine Funde sprechen, das Hobby entwickelt sich schneller weiter (man muss sich nur mal die kümmerliche deutsche Fachliteratur im Vergleich zur englischen ansehen), es kommt zu einem offenen, freundschaftlichen Wettstreit mit anderen Suchern und es macht einfach mehr Spaß. Auch das sind Gründe, die zu der Erstellung dieser Website führten, obwohl die Argumente, die zur Diskretion mahnen, schwer wiegen.

Fragt man die englischen Sondengänger, so sind auch 10 Jahre nach Einführung des Gesetzes lange nicht alle begeistert. Als Probleme werden genannt: lange Wartezeiten bis zu einer Wertermittlung, Münzen und Artefakte gehen verloren, falsche oder niedrige Wertangaben. Das wird nachfolgend an einem kurzen Fallbeispiel ausgeführt werden, das als mehr oder weniger typisch für den Ablauf gelten kann.

In der Gesamtwürdigung aller Umstände gehören die englischen Verhältnisse dennoch zu den weltweit günstigsten für den Sondengänger. Für den melde- und verkaufswilligen Sucher sind sie wohl derzeit weltweit am besten.

Fallbeispiel: Goldring mit römischer Gemme

Im Jahr 2000 fand der englische Sondengänger Paul Saxton einen Goldring aus dem 16. Jhd., in den eine römische Gemme (gravierter Karneol) eingesetzt war [17] .

(Der Ring wurde übrigens mit dem preisgünstigsten Detektormodell gefunden, das ein bestimmter Markenhersteller anbot. Kostenpunkt etwa 150-200 Euro. )

Es folgt die Chronologie der Ereignisse und das Fazit des Finders zum Ablauf.

Gemmenring

Römische Gemme in Goldring Feine römische Karneolarbeit, wiederverwendet in einem Goldring des 16. Jhd. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Somerset County Museums.

Chronologie

Oktober 2000: Fund. Meldung und Übergabe an das Taunton Museum. Erneute Nachfrage des Finders, als nach Wochen keine Rückmeldung kommt. Antwort: Der Fundoffizier [im englischen Verfahren für die offizielle Entgegennahme von Funden zuständig, Anm. d. Aut.] hatte noch keine Zeit sich den Fund anzusehen.

Ca. Dezember 2000. Der Fundoffizier meldet sich beim Finder und entschuldigt sich für die Wartezeit. Man hatte ihr nicht gesagt, dass ein alter Goldring eingeliefert worden war. Der Ring sei wohl römisch und würde an das British Museum (BM) weitergeleitet werden. Der Finder spricht von einem Gefühl des Verlustes.

Februar 2001: Dr. Johns vom BM kontaktiert den Finder. Das Verfahren würde diesmal länger als gewöhnlich dauern, weil der Ring besonders intensive Nachforschungen erfordere. Die Karneolgravur sei von außergewöhnlicher Qualität, jedoch entspräche der Ring nicht den bekannten römischen Typen. Dr. Johns fragt nach weiteren Funden aus der näheren Umgebung. Der Finder gibt an, dass dort nur neuzeitliche Objekte gefunden wurden. Außerdem hätte er gerne ein Foto des Fundes. Da Dr. Johns gerade keines hatte, erhielt der Finder am nächsten Tag ein SW-Fotokopie.

März 2001: Erneute Meldung von Dr. Johns beim Finder. Der Ring ist aus dem 16. Jhd. aber die Gemme stammt aus römischer Zeit, um Christi Geburt. Später erhält der Finder eine präzise Beschreibung des Ringes inkl. Materialanalyse. 96% Goldanteil.

Juni 2001: Offizielle Treasure Act Anhörung findet statt. Ring wird als Schatz i.S.d. Gesetzes deklariert. Der Finder wiederholt seine Bitte um ein Foto, erhält jedoch von Dr. Johns die Auskunft, dass es nicht Politik des BM sei, Bilder herauszugeben. Später erhält der Finder den ersten einer Reihe von Briefen des Schätzungskomitees. Das Somerset County Museum will den Ring erwerben. Einige Zeit später wird der Wert des Ringes in einer ersten Schätzung auf 900 Pfund (damals etwa 1500 Euro). Finder verlangt Nachbesserung.

September 2001: Wert wird auf 1400 Pfund geschätzt. Finder akzeptiert, obwohl er den Ring immer noch unterbewertet findet.

Ca. November 2001: Der Finder erhält einen Scheck über 700 Pfund (50/50 Teilung mit dem Grundeigentümer)

Dezember 2001: Finder wird zur Pressekonferenz in das Taunton Museum geladen. Erst hier erfährt er, dass die Gemme die schönste jemals gefundene ihrer Art in ganz England ist.


Fazit des Finders

Er findet es zwar gut, dass der Ring nun in einem Museum ausgestellt wird, kritisiert aber die lange Bearbeitungszeit, dass er nie ein Foto bekam und dass er erst nach Akzeptanz der Entschädigungszahlung über die Qualität und Seltenheit des Fundes aufgeklärt wurde. Der gesamte Ablauf hinterließ bei ihm gemischte Gefühle. Dennoch wird er weitersuchen.

Epilog

Um 2007 wurde der Ring im Somerset County Museum von einem Dieb entwendet. [22]


Fazit für Strategie deutscher Sondengänger

Die wichtigste einzelne Erkenntnis aus der Analyse der englischen Abläufe ist, wie sehr es auf die Politiker bzw. der Öffentlichkeitsarbeit ankommt. Archäologen sind als Staatsmänner komplette Fehlbesetzungen. Das Denken in Wechselwirkungen zwischen beteiligten Interessengruppen ist ihnen völlig fremd. Ihr politisches Denken beschränkt sich auf Versuche, alles verbieten zu lassen, was sie als archäologiefeindlich ansehen, ohne die Konsequenzen zu bedenken. Sie haben weltweit die Bevölkerung mit und ohne Metallsonde dazu gebracht, über gefundene Artefakte zu schweigen. Das ist für den Finder oftmals unangenehm. Für den archäologischen Erkenntnisfortschritt jedoch ist es verheerend. Keine Wissenschaft kann es sich leisten, auf Pioniere und Zufallsimpulse zu verzichten.

Dass es in England zu einem Ende dieser Stagnation kam, ist nicht den Archäologen zu verdanken. Diese haben, wie immer und überall, auf noch mehr Verbote gedrängt. Sie wurden von den Politikern dazu gezwungen. Ergo sollte die Strategie der deutschen Sondengänger nicht primär darin bestehen, die Archäologen und insbesondere die Denkmalschützer von ihrer Nützlichkeit zu überzeugen, sondern andere Verbündete zu gewinnen. Die Archäologen kennen die Argumente, die für eine Integration der Sondengänger sprechen, seit langem und sie haben sich entschieden, dass die Nachteile die Vorteile überwiegen. Da helfen auch keine Bemühungen deutscher Sondengängerorganisationen, primär auf eine Art Besänftigungspolitik zu setzen. Als Nebenlinie ist das vernünftig, als Hauptstrategie grundfalsch. Man verschleißt seine Kräfte nicht mit dem Predigen zu tauben, zumindest aber desinteressierten Ohren, sondern sucht sich Verbündete, worauf gleich noch näher eingegangen wird.

Die Archäologen sind nicht die oberste Instanz, ohne deren Gunst nichts läuft. Wie die Sondengänger sind sie nur ein Interessengruppe. Der Schlüssel zum Aufbrechen der Stagnation liegt in der Umgehung der Archäologen, im Informieren der Öffentlichkeit darüber, inwieweit sie aus den Sondengängern Nutzen ziehen kann. Diese Website ist ein kleiner privater Beitrag dazu. Der Weg liegt in der Lobbyarbeit, dem Suchen von Verbündeten und dem Gewinnen von politischem Einfluss, der sich dann letztendlich auch in den Gesetzen niederschlägt.

Viele Gruppen können von Sondengängerfunden profitieren. Sie alle sind folglich ihre natürlichen Verbündeten. Man müsste eine Sondengängervereinigung gründen, die primär die Interessen des Sondengängers im Feld vertritt, anstatt Sondengänger überzeugen zu wollen, dass nur derjenige ein „guter“ und legaler Sondengänger ist, der als untergeordneter Helfer für die Denkmalschutzbehörden tätig ist. Diese Vereinigung könnte an folgende Verbündete herantreten, mit ihnen Allianzen bilden und so politischen Einfluss aufbauen. Auf diese übergeordneten Aspekte wird in einem noch zu schreibenden Artikel näher einzugehen sein.



Verbündete

Die Denkmalschützer haben sich viele Feinde geschaffen, nicht nur die Sondengänger. Ihr primäres Interesse, Funde im Boden zu belassen, wird von keiner anderen Interessengruppe geteilt, noch nicht einmal von anderen Archäologen.

Folgende Personengruppen sind natürliche Verbündete der Sondengänger. Einige sind bereits seit Jahrzehnten gut organisiert und haben ein entsprechendes politisches Gewicht aufbauen können. Das können die Sondengänger innerhalb weniger Jahre selbst im Idealfall – von dem nicht die Rede sein kann - nicht nachmachen. Deswegen sind Verbündete so wichtig. Politisch gesehen sind Sondengänger nicht mal Leichtgewichte, sie sind nicht existent. Daher ist es ist momentan aussichtsreicher, sich mit sondengängerfreundlichen Starken zu liieren als selber stark werden zu wollen.

Deutschlandweit ist das derzeit wichtigste Einzelziel die Abschaffung des unsäglichen Schatzregals unter Verweis auf die überaus günstigen – und gut dokumentierten - Folgen, die die Abschaffung des vergleichbaren Treasure Act 1996 in England hatte.

Liste möglicher Verbündeter

Zusammenfassung und Schlusswort

1996 wurde in England das „Treasure Act“ Gesetz eingeführt, das eine 50/50 Aufteilung des Fundeigentums, basierend auf einer unabhängigen Schätzung des Verkehrswertes, vorsieht. Vorher galt dort eine Konfiszierung durch den Staat mit der Option einer freiwilligen Zahlung an den Finder. Daraufhin explodierte die Anzahl gemeldeter Schatzfunde. Historische Funde, die vom Treasure Act nicht erfasst werden, werden in einer internetbasierten, interaktiven Datenbank PAS gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht. Als momentan einzigem Land auf der Welt kam es so in England zu einer mehr oder weniger funktionierenden Integration privater Sucher – und weiter Bevölkerungsteile - in die ansonsten so abgeschottete Welt der offiziellen Archäologie.

Viele Artikel auf dieser Website schildern die Dinge naturgemäß aus der Warte des Sondengängers. In diesem Artikel wurden Archäologen sehr ausführlich zitiert. Auch das Schlusswort soll ihnen überlassen bleiben:

“Obwohl es [PAS, Anm. d. Aut.] nicht auf den fundamentalen Einwand der Archäologen gegen das Sondengehen – den Verlust von Kontextinformationen – einging, hat es doch für die Nation eine so reiche Informationsernte – und eine so bedeutende Erweiterung der archäologischen Sammlungen – gebracht, dass seine Arbeit als der Mühe wert angesehen werden muss. Sein pragmatischer Ansatz berücksichtigt die menschliche Natur und die realen Gegebenheiten der Situation, und erzielt um eine beachtliche Größenordnung bessere Resultate als die schöngeistigen Gesetzgebungen unserer europäischen Nachbarn.“ [18]

Bibliographie (englisch)

Metal detecting & archaeology, Hrsg. Von Suzie Thomas und Peter G. Stone, Woodbridge, Boydell Press, The International Centre For Cultural & Heritage Studies, Newcastle University, 2009

Videographie (englisch)

Hausfrau findet 250.000 Pfund Schatz mit Metalldetektor
http://www.youtube.com/watch?v=9b_klOB8cro&feature=related

Zu Terry Herbert, der in 2009 den bisher größten Goldschatz aus angelsächsischer Zeit fand

http://www.youtube.com/watch?v=Hqe6fH_w_gY&NR=1

http://www.youtube.com/watch?v=nHt3Z2ceM8s&feature=related

http://www.youtube.com/watch?v=QtyAtuswq2M&NR=1

Quellen und Anmerkungen

[1]


Zerstörung und Antwort: Die Mimbres-Kultur

Systematische archäologische Untersuchungen von Mimbres-Plätzen begannen in den Jahren nach 1920, doch wurden sie insgesamt nicht gut publiziert. Doch fanden Raubgräber bald heraus, dass man Mimbres-Gefäße mit Picke und Schaufel ausfindig machen konnte, um sie auf dem Markt für primitive Kunst zu verkaufen. Dieses Tun war auch nicht notwendigerweise illegal. In den Gesetzen der USA gibt es nichts, das Ausgrabungen irgendwelcher Art durch den Besitzer auf privatem Grund verhindert, und nichts, das dem Eigentümer verbietet, auf diesem Wege anderen die Zerstörung archäologischer Plätze zu erlauben.“

Aus : „Basiswissen Archäologie“ von Colin Renfrew und Paul Bahn, deutsche Übersetzung 2009:, S.284

[2]

„Attempts by archaeologists to counter these good news stories with complaints about archaeological damage were met with incomprehension by both the media and the public. To the detectorists themselves they seemed to smack of jealousy or chagrin.”
Aus:“Before the Portable Antiquities Scheme” von Peter V. Addyman, In: Metal detecting & archaeology, Hrsg. Von Suzie Thomas und Peter G. Stone, Woodbridge, Boydell Press, The International Centre For Cultural & Heritage Studies, Newcastle University, 2009, S.54

[3]

“How should the archaeological community react in this situation? The question was vigorously debated, not least in a working party on metal detecting and archaeology setup by the Executive Committee of the Council for British Archaeology under the chairmanship of the distinguished Romanist Dr. Graham Webster. Some members of the Working Party felt that an accomodation could be reached with the more responsible metal detector users […], while others felt that opposition to metal detecting was the only solution. After much discussion, in 1979 the Council for British Archaeology agreed a statement which in effect declareed total war on metal detecting for ancient artefacts.”
Aus: Dto., S.55

[4]

Dto., S. 57. Zeichnung STOP auf S. 159 des gleichen Buches.

[5]

Dto., S. 158

[6]

„“…the reality on the ground in the 1980s was that increasing numbers of detectorists, many of the increasingly skilful both in identifying sites and in detecting over them, were learning to co-exist with the then-increasing number of proffesional archaeologists addressing other aspects of the so-called ‘Rescue’ crisis in archaeology. Similarly, detectorists, frequently discovering objects which baffled them, turned to their local museums and archaeological authorities for help with identifications. It proved very difficult, for example, for the professional finds specialists from the York Archaeological Trust to rebuff friendly enquiring approaches from members of the York Metal Detecting Club, especially as their detecting was producing both individual finds of note and distribution patterns of finds which gave new insights into York’s past. The kindly and patient work of the late Christopher Clarke, Finds Officer of the Trust, done largely in his own time at what most professionals would consider anti-social hours favoured by detector groups – in evenings or weeksends and often involving interminable chat in (then) smoke-filled rooms – began to bridge the gulf between tyro and professional. Similar work was under way, but on a far more systematic scale, in Norfolk, where the late Tony Gregory, based at the Norfolk Museums and Archaeology Service, devoted huge amounts of time to liaison with detectorists in this most archaeologically productive area of the British Isles (Gregory and Rogerson 1984). The result was systematic recording of artefacts in due course in their tens of thousands, demonstrating the archaeological devidends that colloboration rather than confrontation could produce.

Aus: Dto., S.58



[7]

Aus: Dto. S.57f

[8]

“The time was ripe for the change in opinion among archaeologists. The orthodox view became one which saw that metal detecting was with us to stay; that it was, like it or not, recovering huge numbers of objects important to the understanding of Britain’s past; that these objects could at least be recorded, even if their contexts by and large could not; and that this was worth doing.”
Aus: Dto., S.60

[9]

„The final, and successful, attempt to reform the law was started by the Surrey Archaeological Society at the end of the 1980s as a response to the looting of the site at Wanborough (O’Connel and Bird 1994), where a very large hoard of Iron Age coins had been systematically stolen by detector users and great damage done to the Romano-Celtic temple there; subsequent prosecution failed because of the deficiencies of the common law of Treasure Trove.”
Aus: Beitrag “The Development and Future of the Treasure Act and Portable Antiquities Scheme” von Roger Bland. In: Metal detecting & archaeology, Hrsg. Von Suzie Thomas und Peter G. Stone, Woodbridge, Boydell Press, The International Centre For Cultural & Heritage Studies, Newcastle University, 2009, S.63

[10]

Dto, S.64

[11]

Dto., S.82

[12]

Dto., S.69

[13]

Dto., S.70

[14]

http://www.finds.org.uk/

[15]

Aus: Beitrag “The Development and Future of the Treasure Act and Portable Antiquities Scheme” von Roger Bland. In: Metal detecting & archaeology, Hrsg. Von Suzie Thomas und Peter G. Stone, Woodbridge, Boydell Press, The International Centre For Cultural & Heritage Studies, Newcastle University, 2009, S.67

[16]

Dto. , S.69

[17]

Aus: Englische Sondengängerzeitschrift “The Searcher”, July 2002, S.57f

[18]

„This [the reform of the law of Treasure Trove], subsequently passed as the 1996 Treasure Act, caused the Standing Conference and the Working Group to give new and innovative thought to the recording of antiquities not covered by the 1996 Treasure Act, thus leading to the formation of the Portable Antiquities Scheme. This, though failing to answer the fundamental objection of archaeologists to metal detecting – loss of contextual information – has nevertheless produced for the nation so rich a harvest of information about artefacts – and so great an enrichment of its archaeological collections – that its work must be worthwhile. Its pragmatic approach takes account of human nature and the practicalities of the situation, and by a considerable order of magnitude, achieves better results than those obtained through the clever and high-minded legislation of our European neighbours.”
Aus: Beitrag “The Development and Future of the Treasure Act and Portable Antiquities Scheme” von Roger Bland. In: Metal detecting & archaeology, Hrsg. Von Suzie Thomas und Peter G. Stone, Woodbridge, Boydell Press, The International Centre For Cultural & Heritage Studies, Newcastle University, 2009, S.61



[19]

Aus: Beitrag “Before the Portable Antiquities Scheme” von Peter V. Addyman In: Metal detecting & archaeology, Hrsg. Von Suzie Thomas und Peter G. Stone, Woodbridge, Boydell Press, The International Centre For Cultural & Heritage Studies, Newcastle University, 2009, S.59

[20]

Die englischen Funde werden über eine Datenbank, online erreichbar unter http://www.finds.org.uk/ , kostenlos der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im September 2007 enthielt dieses Datenbank fast 300.000 Objekte. Davon wurden alleine 60.000 seit dem 1.1.2007 eingetragen.

[21]

Manfred K. H. Eggert, Prähistorische Archäologie - Konzepte und Methoden, 2001, S.360. Der Autor geht recht intensiv auf die düsteren Berufsausichten der deutschen Archäologen ein, von denen nur etwa ein Drittel 3-4 Jahre nach Studienabschluss eine fachbezogene Anstellung findet (S.362).

[22]

Freundliche Mitteilung Stephen Minnitt, Leiter Somerset County Museum