Archäologischer Schaden und Nutzen durch Sondengänger mit Metalldetektoren.
Seitens der Amtsarchäologie werden Sondengänger gerne als Bedrohung der deutschen Denkmalslandschaft aufgefasst und hingestellt. Der Grundgedanke dabei ist, dass die von Sondengänger ausgegrabenen Metallobjekte, meist aus einer Tiefe von max. 20 bis 35 cm, je nach Objektgröße, danach für archäologische Untersuchungen nicht mehr zur Verfügung stehen, die Sondengänger also den historischen Aussagewert der Areale schmälern, die sie absuchen. Da die Sondengänger primär am Finden historischer Objekte interessiert sind, suchen sie dazu gerne Orte auf, wo am ehesten mit solchen Funden zu rechnen ist, also ehemalige Schwerpunkte menschlicher Aktivität. Da auch die Archäologen an solchen Arealen interessiert sind, kommt es zu einer Kollision der Interessen.
Praktisch gesehen sollte diese kein allzu großes Problem sein. Schon die heute bekannten historischen Stätten, sogenannte „Bodendenkmäler“, sind derart zahlreich, dass die Archäologen sie in den nächsten 1000 Jahren nicht werden untersuchen können. Die von den Archäologen als schützenswerte historische Stätten eingestuften Areale gehen in Deutschland in die Millionen. Im Rahmen der Luftbildarchäologie, die in den 70er bzw. 80er Jahren begann, entdeckte man, dass es in Deutschland viel mehr historische Stätten gibt als bis dato angenommen. Durch diese Inflation hat das einzelne Areal sehr an Bedeutung verloren. Die Amtsarchäologen jedoch haben ihre Kriterien, was nun schützenswert ist und was nicht, nicht angepasst.
Wenn ein Sondengänger auf einem von 100.000 in Deutschland bekannten Burgställen (Orte einer ehemaligen Burg ohne erkennbare Mauerwerksreste) einen Armbrustbolzen aufliest, dann stellt das keinen praktisch wahrnehmbaren wissenschaftlichen Schaden dar. Das gleiche gilt, wenn er an irgendeiner Römerstraße, von denen heute tausende von km in Deutschland bekannt sind, einen römischen Nagel findet. Und dennoch wird keine Denkmalschutzbehörde in Deutschland eine Suchgenehmigung für Burgställe oder Römerstrassen ausstellen, denn ihre Sichtweise ist von akademisch-dogmatischer, nicht pragmatischer Natur.
Pragmatisch gesehen richtet ein Sondengänger nur dann einen Schaden an, wenn die Metallteile in der obersten Erdschicht seltene Informationen tragen. Das ist aber fast nie der Fall, selbst wenn das Areal überhaupt irgendwann mal von Archäologen untersucht werden wird. Der jährlich von ihnen untersuchte Anteil an der Fläche Deutschlands ist jedoch so verschwindend gering, dass nach Schätzung der Amtsarchäologie mindestens 95% [1] dieser Areale eher durch Erosion, durch Land-, Forst-, oder Bauwirtschaft oder sonstigen menschlichen Aktivitäten zerstört werden, bevor sie irgendwann mal untersucht werden können.
Weiterhin richtet der Sondengänger nur dann einen Schaden an, wenn die oberen Erdschichten bei einer Grabung überhaupt untersucht (und nicht vorher mit der Planierraupe entfernt) werden. Dies geschieht selten.
Und wenn er seine Funde nicht dokumentiert. Tut er dies, so wird die Informationen aus der Lage der Metallteile in Informationen auf einem Lageplan oder einer sonstigen Form verwandelt und steht daher zur Verfügung.
Alles in allem sind es so viele Wenns, so viele miteinander multiplizierte winzige Wahrscheinlichkeiten, dass die Argumente der Denkmalschutzbehörden gegen eine Suche meist rein akademischer Natur sind. Selbst wenn es um die Suche auf Bodendenkmälern geht. Noch viel mehr, wenn ‚normale’ Flächen wie z.B. Äcker betroffen sind.
Aus der Sicht der Sondengänger ist die Genehmigungsprozedur daher maßlos überzogen. Da gleichzeitig in den Gesetzen nur sehr schwammig festgelegt ist, wo ein Sucher überhaupt eine Genehmigung durch die Behörden braucht, entziehen sich viele Sondengänger dieser Prozedur. In einigen Bundesländern geht es auch gar nicht anders, da die Behörden dort Genehmigungen pauschal verweigern, obwohl das laut Gesetz nur noch Einzelfallprüfung möglich ist.
Eine sachliche Abwägung von Nutzen und Schaden durch Sondengänger aus archäologischer Sicht und innerhalb der archäologischen Fachliteratur findet sich in [2].
[1] „Statistisch gesehen werden ohnehin nur 2-5% der bedrohten Plätze rechtzeitig vor der Zerstörung ausgegraben, da die Kapazitäten der Dienststellen bei weitem nicht ausreichen“ Aus „Bewahrung, Präsentation, Forschung und Lehre; Landesarchäologie: Prospektion, Schutz, und Grabung“ in „Spuren der Jahrtausende – Archäologie und Geschichte in Deutschland“ S.27, 2002
[2] Werner Zanier, Metallsonde – Fluch oder Segen? Aus: Bericht der Bayerischen Bodendenkmalpflege 39/40
(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de